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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 23.09.2011, 16:47
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Beiträge: 7
Standard BAB rückwirkend erstattet?

ich habe am 1. September eine Ausbildung begonnen und ich unterschreibe morgen einen Mietvertrag und am Montag werde ich den Antrag abgeben...bekomme ich dann noch BAB für den Monat September oder nur ab Oktober?
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  #2  
Alt 24.09.2011, 07:23
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 111
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Monat der Antragstellung ist ausschlaggebend, wann der Antrag zurückgegeben wird ist relativ unwichtig. Wenn du als im September oder vorher den Antrag gestellt hast, besteht dem Grunde nach ab dem 01.09. ein Anspruch.
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  #3  
Alt 19.12.2011, 22:24
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Beiträge: 10
Standard

Also wird BAB nur ab Antragsstellung rückwirkend gezahlt, wenn ich das richtig verstanden habe?
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  #4  
Alt 19.12.2011, 22:27
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Ja, natürlich. Für Zeiten vor Antragstellung gibts bei den meisten Sozialleistungen nichts. Sollte doch bei dir nicht das Problem sein, wo du erst eine Wohnung anmieten willst und demnach momentan die Voraussetzungen für BAB noch gar nicht erfüllst.

Bitte stelle doch deine Fragen in deinem eigenen Thread und poste nicht in x Themen durcheinander!

Turtle
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