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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 14.12.2011, 22:50
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Standard BAB mit einem Untermieter + Hilfe

Guten Abend allen zusammen.
Ich schildere mal mein Anliegen ausführlich, sodass man es eigentlich konkret und direkt verstehen sollte.

Ich (20) absolviere eine überbetriebliche Ausbildung und beantrage demnächst BAB, weil ich aus bestimmten Gründen von meiner Mutter ausziehen möchte. Hinzu kommt, dass ich mit einem Freund (21) (kein Lebenspartner) zusammenziehen möchte, der in Moment als 400Basis arbeitet und neben dieser kein Einkommen hat. Sobald er als Untermieter eingetragen ist, ist er in Moment arbeitslos, da seine Arbeitsstelle um die 70KM entfernt liegt.

Nun kommen meine Fragen.
  • Wird mir BAB trotzdem genehmigt, wenn ich jemanden als Untermieter eintrage?
  • Wenn der Untermieter ein neuen Job (400 Basis) haben sollte, wird mir etwas angerechnet?
  • Was passiert, wenn er keinen Job findet. Bekommt er finanzielle Unterstützung_en?
  • Wenn ja, wird mir zwecks BAB etwas angerechnet, wenn er zum Beispiel ALG 2 bekommen sollte?
  • Kann ich ebenfalls auf finanzielle Unterstützung_en rechnen? Sowas wie Erstausstattungsgeld, 'Umzugsgeld'.

Ich weiß. Für einen *Neuling* sind es ziemlich viele Fragen und ich hoffe, dass ich hier richtig gelandet bin.


Grüße
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  #2  
Alt 14.12.2011, 23:08
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1. Wenn du Anspruch hast (eigenes Einkommen, Unterhaltsanspruch gegenüber Eltern usw.): ja.

2. Nein.

3. Keine Ahnung. Du schreibst ja nichts dazu, wie alt er ist, wo er bisher wohnt und wovon er lebt usw.

4. Vor Beantwortung dieser Frage wäre erstmal die Antworten auf 3. nötig.

5. Erstausstattung: nein. Umzugskosten: kommt drauf an. Bist du derzeit arbeitslos/ausbildungssuchend gemeldet? Wo? Bei der Agentur für Arbeit, beim JC? Und ist der Auszug (entfernungsmäßig) überhaupt notwendig? Da du die Ausbildung bereits aufgenommen hast, wage ich das zu bezweifeln.

Turtle
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  #3  
Alt 14.12.2011, 23:27
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Hallo.

1. Wie meinst du das?

3. Oben schrieb ich, dass er 21 Jahre alt ist. Er wohnt in Moment in einer WG, hat keinen Kontakt zu den Eltern und hat in Moment eine Teilzeitstelle, womit er sich durchschlägt.

5. Auch oben schrieb ich, dass ich eine überbetriebliche Ausbildung absolviere. Somit hat das (Arbeits)-Amt ihre Hände sehr weit über mir und ist i.d.R. immer bestens informiert über meine Ausbildung.

5.1 Die Wohnung, falls ich bald den Mietvertrag unterschreiben sollte, liegt von dem Standort der Wohnung meiner Mutter von ca. 10KM. (Gleiche Stadt). Der Auszug hat schwerwiegende Gründe (innerhalb der Familie) zu tun, in der ich hier nicht weiter vertiefen möchte.

Grüße
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  #4  
Alt 14.12.2011, 23:49
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1. Na so, wie ich es schrieb. BAB ist ja immer noch abhängig von deinem eigenen Einkommen und dem deiner Eltern usw.

3. Inwieweit man ihm als 21jährigen ALG 2 bewilligen würde, ist fraglich.

5. Da der Auszug aus vermittlerischer Sicht (zur Aufnahme der Ausbildung) nicht notwendig ist, gibt es keine Umzugskosten.

Turtle
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  #5  
Alt 15.12.2011, 00:19
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Hallo.

1. Zu meinem Vater habe ich seit ca. 10 Jahre Kontakt mehr und selbst wenn, würde er sich sicherlich weigern, mich finanziell zu unterstützen. Meine Mutter, die auch das alleinige Sorgerecht hat, ist Frührentner.

3. Würde er ALG 2 beantragen, dann könnte er theoretisch auch eine eigene Wohnung beantragen.

5. Also bleibe ich auf alle Kosten, die beim Umzug anfallen, alleine drauf sitzen + Anschaffungskosten?

Grüße.
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  #6  
Alt 19.12.2011, 22:01
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Hat jemand vielleicht noch eine Ahnung?
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  #7  
Alt 19.12.2011, 22:20
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1. Das entbindet ihn nicht von der Unterhaltspflicht. Zahlt er trotz Aufforderung nicht bzw. gibt dir nicht die für BAB nötigen Unterlagen, kannst du bei der BAB Stelle Vorausleistung beantragen.

2. Wie schon gesagt: mit 21 Jahren sehr schwierig. Wie sieht es denn bei ihm aus mit Ausbildung und Co? Und so ganz ohne Verbindung mit seinen Eltern kann er ja nicht sein, denn er dürfte über einen der Beiden familienversichert sein. Und die Krankenkasse fragt da ab und zu mal nach, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung noch bestehen!

5. Ja, sieht so aus.

Turtle
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  #8  
Alt 19.12.2011, 22:50
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Hallo.

Er bezieht von den Eltern nichts und hat auch jahrelang gar keinen Kontakt mehr zu denen. Eine abgeschlossene Berufsausbildung hat er schon hinter sich und möchte im nächsten Semester studieren gehen. Neben dem Studium auch noch einen Teilzeitjob. Wenn beides nicht klappen sollte, sucht er sich eine Vollzeitstelle als Erzieher, was er auch gelernt hat.

Man kann aber, wenn ich das jetzt richtig herausgefunden habe, von Anfang an den Untermieter bei Antragsstellung angeben und BAB wird trotzdem genehmigt, wenn ich die Kriterien erfülle? (o.a. soziale Probleme zu Hause)
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  #9  
Alt 19.12.2011, 23:01
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Die sozialen Probleme zuhause spielen keine Rolle. Ab 18 kannst du als Azubi ausziehen und BAB beantragen. Einen Untermieter musst du natürlich angeben, denn der Mietanteil im BAB ist von der Miethöhe (teilweise) abhängig.

Turtle
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  #10  
Alt 19.12.2011, 23:05
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Hallo.

Nehmen wir an, er bekommt ein Studienplatz, aber keine Teilzeitstelle. Somit hätte er kein Einkommen, womit er sich an die Miete beteiligen könnte. Würde mir dann trotzdem anteilig noch etwas vom BAB abgezogen? Probleme zwecks "WG" gibt es dann aber nicht, wenn ich mein Kollege als Untermieter angebe? Nicht, dass die nachher sagen, dass könnte mein Lebenspartner sein und wollen nachträglich noch zuviel bezahlte Leistungen zurück haben.
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