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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #11  
Alt 19.12.2011, 23:07
Benutzerbild von Turtle1972
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Wenn er studiert, wird er doch sicherlich Bafög bekommen. Und ja, natürlich spielt es trotzdem eine Rolle, ob er bei dir wohnt. Die BAB-Stelle (oder jedes andere Amt) ist doch nicht dafür da, dir die Wohnung so zu finanzieren, dass du weitere Personen kostenfrei dort wohnen lassen kannst!

Die Frage, ob ihr eine Beziehung habt oder nicht würde sich nur beim ALG 2 stellen.

Turtle
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  #12  
Alt 19.12.2011, 23:11
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Problematik ist hierbei nur, dass er das Studentenbafög (mit 5%?) zurück zahlen muss. Natürlich ist die Aussage richtig, dass er quasi nicht "kostenfrei" wohnen soll und kann. Jedoch stellt sich einem viele Fragen auf, wenn man sich in diesem Gebiet nicht gut auskennt.

Somit sollte es dann keine Probleme geben, dass ich BAB beantragen kann + genehmigt bekomme, trotz einem Untermieter?
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  #13  
Alt 19.12.2011, 23:13
Benutzerbild von Turtle1972
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Beantragen kannst du es natürlich. Aussagen über "bekommen" werde ich nicht treffen, da es nunmal von deinem Azubilohn, dem anzuerkennenden Bedarf, dem Einkommen deiner Eltern usw. abhängig ist!

Turtle
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  #14  
Alt 19.12.2011, 23:46
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Ausbildungsvergütung ist laut Tarif von ~320€ (überbetriebliche Ausbildung). Erziehungsberechtigte (Mutter) ist Frührentnerin (Geringeinkommen) und zum leiblichen Vater um die 10 Jahre kein Kontakt, was auch beweisfähig wäre. Das Einkommen von meinem Vater, nehme ich mal an, wird nicht einbezogen.
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  #15  
Alt 20.12.2011, 12:24
Benutzerbild von anabell
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Zitat:
Zitat von Topstar Beitrag anzeigen
... Das Einkommen von meinem Vater, nehme ich mal an, wird nicht einbezogen...
und wie kommst du darauf?

anabell
__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
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  #16  
Alt 20.12.2011, 13:51
Benutzerbild von Minimaus
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Hi,

bezügl. Deines Vaters mußt Du die letzte Dir bekannte Anschrift bekanntgeben, und das Amt ermittelt dann selbst und schreibt diesen an, falls eine aktuelle Anschrift ermittelt werden kann. Kein Kontakt entbindet ihn nicht von einer eventl. Unterhaltspflicht.
__________________
LG
Minimaus

P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
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  #17  
Alt 20.12.2011, 13:59
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Hallo.

Ich könnte höchstens angeben, in welchem Stadtteil er gelebt hat, mehr auch (leider) nicht. Über ihn bin ich auch nicht (mehr) versichert, sodass man das über die Krankenkasse herrausfinden könnte.

Falls er Gutverdiener sein sollte, bezweifle ich stark, dass ich den Differrenzbetrag jemals von ihm sehen würde. Schließlich hat er seit der Scheidung 99/00 kein Unterhalt mehr gezahlt.

Grüße
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  #18  
Alt 20.12.2011, 19:19
Benutzerbild von Turtle1972
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Bitte, das müssen wir doch jetzt nicht schon wieder von vorne anfangen. Dass die lange Zeit ohne Kontakt ihn nicht von der Unterhaltspflicht entbindet, habe ich bereits geschrieben und dass man von dir erwartet, dass du bei der Unterhaltsdurchsetzung mithilfst, auch. Sowie, dass es u. U. die Möglichkeit der Vorausleistung auf den Unterhalt gibt, wenn er nicht zahlt (so er zahlungsfähig wäre).

Damit sind doch deine Fragen nun wirklich beantwortet.

Turtle
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