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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#21
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| Skymaster, wenn ich etwas nicht leiden kann, dann, wenn irgendwelchen foreninternen Entscheidungen öffentlich diskutiert werden. Es gibt Regeln in diesem Forum, daran hat man sich zu halten. Wie im wahren Leben auch. Turtle |
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#22
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#23
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| @Skymaster: Ich weiß ja nicht warum do so aggressiv reagierst, nur wenn hier auf die BGB Verpflichtung der Eltern hingewiesen wird bis zu einem beruflichen Abschluß Unterhalt zu leisten halte ich das nicht für verwerflich. Insbesondere dann wie hier die TE diese "auf keinen Fall" in Anspruch nehmen möchte und stattdessen doch lieber den Steuerzahler löhnen lassen möchte. Vorbeugend möchte ich erklären daß ich kein ausgefuchster Fachmann im BAB/BAFÖG/ALGII Regelwerk bin. Allgemein halte ich es allerdings als Bürger und Steuerzahler für eine ungute Entwicklung wenn sich die Lebensläufe durch staatliche Alimentation auf den Kopf stellen denn bevor man ein Stück Brot ißt sollte man es vorher abschneiden und dann kommt die Wurst drauf. |
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#24
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| Nun ist es aber gut hier. Bedenke auch du, Skymaster, dass du hier nur Gast bist! Gerade du solltest am besten wissen, dass BAB eine dem Elternunterhalt nachrangige Leistung ist. Und dass dem Azubi alles Lamentiere nichts nutzt. Wenn du verzeihst: es gibt Menschen, denen reißt halt der Geduldsfaden, wenn nach der x-ten Wiederholung aber immer noch kommt: "Das kann ja nicht sein, der böse Staat...". Es war deine freie Entscheidung an diesem Forum teilzunehmen, auch im offenen. Wenn dir das offene Forum nicht gefällt, dann bleibe im geschlossenen. Und damit Ende der Diskussion. Turtle |
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| Stichworte |
| bab, hartz 4, kinderzuschlag, wohngeld |
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