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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #21  
Alt 19.09.2009, 20:51
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
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Skymaster, wenn ich etwas nicht leiden kann, dann, wenn irgendwelchen foreninternen Entscheidungen öffentlich diskutiert werden.

Es gibt Regeln in diesem Forum, daran hat man sich zu halten. Wie im wahren Leben auch.

Turtle
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  #22  
Alt 19.09.2009, 21:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2008
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 111
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Zitat:
Zitat von alida Beitrag anzeigen
Im Normalfall kommt jemand in ein Forum, weil er Fragen hat.
In seltenen Ausnahmefällen (wie ich zum Beispiel) kommt er um Hilfe zu leisten, weil er Fachmann/-frau in einem Gebiet ist.

brittschka kam angetanzt, um zu meckern. Trotz Hinweis auf ihre Missverständnisse konnte sie den Schnabel nicht halten.

Solche Leute braucht kein Forum, die Fragen nicht verstehen, den Sachverhalt nicht verstehen, auf Nebenkampfplätze begeben und eben immer weitermachen, nur um das letzte Wort zu behalten.

Eigentlich sollte man solche Ergüsse sofort und kommentarlos löschen, sie tun nichts zur Sache und verwirren nur. Dass dann die Ursprungsfrage in Vergessenheit gerät, ist das andere Übel.
Deine Kommentare sind auch nicht immer hilfreich und häufig aus dem Bauch heraus. Mit Deinem grossen Halbwissen hilfst Du auch nicht immer weiter.
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  #23  
Alt 19.09.2009, 23:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.196
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@Skymaster:

Ich weiß ja nicht warum do so aggressiv reagierst, nur wenn hier auf die BGB Verpflichtung der Eltern hingewiesen wird bis zu einem beruflichen Abschluß Unterhalt zu leisten halte ich das nicht für verwerflich.

Insbesondere dann wie hier die TE diese "auf keinen Fall" in Anspruch nehmen möchte und stattdessen doch lieber den Steuerzahler löhnen lassen möchte.

Vorbeugend möchte ich erklären daß ich kein ausgefuchster Fachmann im BAB/BAFÖG/ALGII Regelwerk bin.

Allgemein halte ich es allerdings als Bürger und Steuerzahler für eine ungute Entwicklung wenn sich die Lebensläufe durch staatliche Alimentation auf den Kopf stellen denn bevor man ein Stück Brot ißt sollte man es vorher abschneiden und dann kommt die Wurst drauf.
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  #24  
Alt 19.09.2009, 23:59
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
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Nun ist es aber gut hier. Bedenke auch du, Skymaster, dass du hier nur Gast bist!

Gerade du solltest am besten wissen, dass BAB eine dem Elternunterhalt nachrangige Leistung ist. Und dass dem Azubi alles Lamentiere nichts nutzt. Wenn du verzeihst: es gibt Menschen, denen reißt halt der Geduldsfaden, wenn nach der x-ten Wiederholung aber immer noch kommt: "Das kann ja nicht sein, der böse Staat...".

Es war deine freie Entscheidung an diesem Forum teilzunehmen, auch im offenen. Wenn dir das offene Forum nicht gefällt, dann bleibe im geschlossenen.

Und damit Ende der Diskussion.

Turtle
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Stichworte
bab, hartz 4, kinderzuschlag, wohngeld

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