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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 23.11.2009, 18:29
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Ausrufezeichen bab gestrichen wegen arbeitsverbot

hallo leute

ich hoffe irgendjeman kann mir helfen habe heute von meinen arzt erfahren das ich ein beschäftigungsverbot habe (arbeite in einen sicherheitsdienst) da meine arbeit zu gefährlich für das kind ist.

ich bin nun im 2. lehrjahr meiner 3 jährigen ausbildung und soll im mai 2010 mein kind zur welt bringen

die bab stelle will mir nun das bab streichen und mir wurde sonst von amt gesagt ich bekomme absolut keine unterstützung ich bekomme 430 euro brutto netto sind es ca. 310 euro die ich habe

da mein lehrlingsgehalt nicht mal für die miete reicht weiß ich nicht wie ich überleben soll, hoffe das mir jemand helfen kann
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  #2  
Alt 23.11.2009, 18:42
dms dms ist offline
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Cool Suchfunktion

liest sich fast wie das hier

Zitat:
Zitat von xxsummerxx88 Beitrag anzeigen
Hallo,
vielleicht kann hier jemand konkret auf meine Frage antworten.
Folgendes Problem: Ich, 21 Jahre alt, gerade mein 2. Lehrjahr als Zahnmedizinische Fachangestellte angefangen, habe vor ein paar Wochen erfahren, dass ich schwanger bin. Mittlerweile ist es die 15. Woche und eigentlich freue ich mich drauf auch wenn das im moment nicht geplant war!
Nun, ich habe jetzt ein Ausbildungsverbot erteilt bekommen, da der Beruf der ZFA mit Gefahren verbunden ist wie,... kontaminierte Spritzen, Röntgenstrahlen etc.
Seit Beginn meiner Ausbildung erhalte ich BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)....da ich nicht mehr zu Hause lebe... in Höhe von 396€ plus meinen Lohn der bis zum Mutterschutz weitergezahlt wird, das sind dann nochmal 334€.
Meine Frage ist jetzt: Bekomme ich weiterhin BAB, obwohl ich nicht arbeiten darf???????
Werde meine Ausbildung aber auf jeden Fall fortführen im nächsten Jahr.
Will das Knd dann in eine Krippe geben.
Mit dem Vater des Kindes bin ich bereits seit 5 Jahren zusammen, Probem hier ist er ist selbst noch in der Ausbildung (3. Lehrjahr) und wir wollen demnächst zusammenziehen...
Habe schon soooo viel gelesen in den Foren, aber irgendwie ist keiner in meiner Situation (Ausübungsverbot)
Hoffe ihr könnt mir helfen!!!!!!!
liebe grüße
und ist hier zu finden:
Bekomme ich weiterhin BAB trotz Ausübungsverbot wegen Schwangerschaft???
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  #3  
Alt 23.11.2009, 19:06
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ja so ähnlich ist es nur das ich heute ein gespräch hatte und mir gesagt wurde das ich difinitiv kein bab erhalten werde.

so wurde es mir zumindestens im telefonat gesagt.

das hat den grund das ich bis 2011 ende meiner mutterschaft nicht arbeiten kann, da ich allein erziehend bin
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  #4  
Alt 23.11.2009, 19:11
dms dms ist offline
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Pfeil Dann hast Du dies auch hoffentlich gelesen

Dann hast Du dies auch hoffentlich gelesen;

Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
setze Dich deswegen mit Deiner BAB-Stelle in Verbindung.
Ich hoffe, Du hast das dort bereits gemeldet.
Dazu bist Du verpflichtet.
Wenn nicht angezeigt, dann bist Du bereits teilweise überzahlt !

Auf deine Frage hin, dies muss im Einzelfall geprüft werden. Es hängt u.a. vom Fortbestand (also kein Ruhen) des Ausbildungsverhältnisses ab.
genauso die anderen Textbeiträge dort.
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  #5  
Alt 23.11.2009, 19:14
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gemeldet habe ich es schon der brief geht morgen via einschreiben per post raus.

da ich eine kopie mit schicken muss,

naja ich muss halt die zwangspause machen, da ich keine möglichkeit habe mein kind unterzubringen. da meine familie in thüringen lebt wo ich ursprünglich her komme
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  #6  
Alt 24.11.2009, 17:32
dms dms ist offline
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Pfeil alles lesen und Frage neu formulieren

hier mal alles lesen: Bekomme ich weiterhin BAB trotz Ausübungsverbot wegen Schwangerschaft???
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  #7  
Alt 24.11.2009, 17:36
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Zitat:
Zitat von jane_4589 Beitrag anzeigen
ja so ähnlich ist es nur das ich heute ein gespräch hatte und mir gesagt wurde das ich difinitiv kein bab erhalten werde.

so wurde es mir zumindestens im telefonat gesagt.

das hat den grund das ich bis 2011 ende meiner mutterschaft nicht arbeiten kann, da ich allein erziehend bin
Während eines Beschäftigungsverbotes wird die BAB gemäß § 73 SGB III weitergezahlt, jedoch ohne die Ausbildungsbedingten Kosten (Fahrkosten incl. Familienheimfahrten, pauschalierte Arbeitskleidung und ggf. Kinderbetreuungskosten). Bei Deinem letzten Bewilligungsbescheid BAB ist eine Berechnungsanlage beigefügt. Daraus erkennst Du den allgemeinen Bedarf, nur dieser wird für die Berechnung während eines Beschäftigungsverbotes herangezogen. Der allgemeine Bedarf abzüglich Einkommen Auszubildender , abzüglich evtl. angerechnetes Elterneinkommen ergibt die Höhe der BAB während der Mutterschutzfrist. Die BAB dürfte bei Dir also nur dann wegfallen, wenn Du so Hohe Fahrkosten (die dann wegfallen würden) hast ohne die es bisher auch keine BAB gegeben hätte.
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  #8  
Alt 24.11.2009, 17:41
dms dms ist offline
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Cool

Hey Skymaster,
steht dass nicht alles in dem link, den ich hier permanent zitiert habe?
Wenn mich nicht alles täuscht, hast Du sogar dort die Ausführungen geschrieben.

Zum Fall:
Besteht denn das Ausbildungsverhältnis noch und wird Vergütung gezahlt?

Wir wissen es nicht !

MfG
dms
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Stichworte
bab, beschäftigungsverbot, schwangerschaft

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