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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 02.09.2011, 10:41
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Registriert seit: 02.09.2011
Beiträge: 3
Standard BAB- Entfernung zu Elternhaus bzw. zum Betrieb

Hallo,
habe bisher noch nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage gefunden:

Ich mache eine betriebliche Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration mit einer Ausbildungsvergütung von 460€ Netto/m.
Dazu bekomme ich Kindergeld.
Ich wohne im Moment noch bei meiner Mutter, die ergänzend Hartz 4 bezieht.
Wir wohnen in Berlin und mein Betrieb ist auch in Berlin, ich möchte jedoch nicht die nächsten drei Jahre Zuhause wohnen, sondern ausziehen.

Meine Frage ist jetzt: Kriege ich BAB wenn ich ausgezogen bin, wie groß (möglichst in km) muss die Entfernung zum Elternhaus sein um BAB zu bekommen?
Habe ich überhaupt einen Anspruch darauf, wenn ich aus einer Bedarfsgemeinschaft ausziehe?

Gibt es sonst irgendwelche Fördermittel die ich beantragen könnte, was muss ich zuerst beantragen?

Es wäre echt super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet, ich habe zu spät gemerkt, das ich keine förderungsfähige Ausbildung mache.

Vielen Dank für alle Antworten!

Liebe Grüße
Joscha
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  #2  
Alt 02.09.2011, 10:52
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Sobald du 18 bist, kannst du ohne besondere Genehmigung zu Hause ausziehen und hättest BAB-Anspruch. Unter 18 nur, wenn die Ausbildungsstätte von der elterlichen Wohung nicht mit zumutbarem täglichen Pendeln erreichbar wäre.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 02.09.2011, 11:00
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Registriert seit: 02.09.2011
Beiträge: 3
Standard Ausziehen

das klingt ja schon mal echt super! Vielen Dank, gibt es Probleme, wenn ich aus einer Bedarfsgemeinschaft komme und dann BAB beantrage?

Ich darf ja bis ich 25 bin kein eigenes Hartz4 beantragen.

Darf ich trotzdem BAB beantragen?

Liebe Grüße
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  #4  
Alt 02.09.2011, 13:01
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Es ist so, wie es in Musikers Antwort steht. Die BAB Vorschriften sind eine andere Gesetzlichkeit als die vom ALG 2. Von daher hat die U25 Regelung des SGB II nichts mit BAB zu tun. Da kann man ab 18 ausziehen.

Turtle
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  #5  
Alt 02.09.2011, 13:15
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Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Weil BAB nämlich ausgeschrieben :
Berufsausbildungsbeihilfe heißt.

Wenn du eine betriebliche Ausbildung machst, dein Ausbildungsentgeld nicht zum Leben ausreicht, evtl. eine auswertige Unterbringung (unter 18j.) nötig ist,
oder über 18j. dir frei steht, hilft dir der Staat dabei indem er dir Berufsausbildungsbeihilfe bezahlt.

Ist etwas völlig anderes wie ALGII

Davon abgesehen, beantragen kann man alles.

Nur ein interessiert mich noch
Zitat:
das ich keine förderungsfähige Ausbildung mache.
wer fördert hier nicht die Ausbildung ? Wie kommst du darauf ?
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  #6  
Alt 02.09.2011, 13:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2011
Beiträge: 3
Standard förderungsfähig

nein da hab ich bafög vergessen, anfangs dachte ich ich habe einen anspruch auf Schülerbafög...

Aber vielen vielen dank, dann ist ja mein ausziehen doch noch gerettet.
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  #7  
Alt 02.09.2011, 13:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Bafög ist für schulische Ausbildungen, oder auch Studium.
Bab für betriebliche.

Du schreibst ja betriebliche Ausbildung, daher nicht Bafög - sondern Bab förderfähig.
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Stichworte
anspruch bab, ausbildungsförderung, ausziehen bab, bab, entfernung zu elternhaus

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