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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 09.02.2009, 17:24
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Frage BAB - ein paar Fragen

Hallo liebe Leute, bin durch google auf die Seite gekommen und wollt meine Fragen auch mal loswerden, da ich, obwohl ich lange gesucht hab, nicht alle antworten auf meine Fragen gefunden habe..
meine situation:

bin 20 jahre alt.
beginne ab dem 1.09.09. eine ausbildung zur immobilienkauffrau.
verdiene im ersten lehrjahr: 550 €
im zweiten: 600 €
kindergeld bekomm ich die üblichen 154 €. ansonsten keine einnahmen.

so und jetzt zu meinen fragen:
1) wieviel BaB steht mir wohl zu? (laut meinen berechnungen müssten es ca. 130 € sein)
2) besteht die mögichkeit irgendwie den mietvertrag erst nach bestätigung des BaB zu unterschreiben? ist nämlich ein kleiner teufelskreis meiner meinung nach...
3) ist mein kindergeld irgendwie in gefahr durch BaB und einkommen??
4) muss ich bei der antragsstellung angeben dass mein freund bei mir wohnt? wir wohnen dann zwar zusammen, aber haben getrennte konten und bezahlen alles zu teilen. wird sein einkommen dann irgendwie mit angerechnet??
5) wenn ich mich doch entschießen sollte einen minijob nebenbei noch zu machen, wird mir dann das BaB gekürzt oder das KG??
6) ist es möglich dass ich BaB beantrage und mein Freund parallel dazu wohngeld??

MFG und vielen dank im voraus für die hoffentlich hilfreichen antworten!!
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  #2  
Alt 09.02.2009, 17:36
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Zitat:
1) wieviel BaB steht mir wohl zu? (laut meinen berechnungen müssten es ca. 130 € sein)

Dein monatlicher Bedarf liegt bei 559 € + Fahrtkosten zwischen der Wohnung und Ausbildungsstelle bzw. Berufsschule (Pendelfahrten) mit der günstigsten Fahrkarte. Von diesem Gesamtbedarf wird die durchschnittliche Netto-Ausbildungsvergütung im Bewilligungszeitraum (18 Monate) abgezogen, die Differenz ergibt deinen BAB-Anspruch. Natürlich kommt es auch auf das Einkommen deiner Eltern an.

Zitat:
2) besteht die mögichkeit irgendwie den mietvertrag erst nach bestätigung des BaB zu unterschreiben? ist nämlich ein kleiner teufelskreis meiner meinung nach...

Nein, die BAB-Stelle braucht ja diese Unterlagen zur Berechnung des BAB. Wo liegt denn dein Problem?

Zitat:
3) ist mein kindergeld irgendwie in gefahr durch BaB und einkommen??

Nein.

Zitat:
4) muss ich bei der antragsstellung angeben dass mein freund bei mir wohnt? wir wohnen dann zwar zusammen, aber haben getrennte konten und bezahlen alles zu teilen. wird sein einkommen dann irgendwie mit angerechnet??

Nein, solange ihr nicht verheiratet seit bleibt sein Einkommen bei der Berechnung unberücksichtigt. Die Miete wird aber auf euch beide aufgeteilt, d.h. nur dein Mietanteil kann logischerweise bei der Berechnung des BAB berücksichtigt werden.

Zitat:
5) wenn ich mich doch entschießen sollte einen minijob nebenbei noch zu machen, wird mir dann das BaB gekürzt oder das KG??

Das BAB wird bei der Ausübung eines 400 €-Jobs nicht gekürzt, allerdings könnte dann das Kindergeld in Gefahr sein.

Zitat:

6) ist es möglich dass ich BaB beantrage und mein Freund parallel dazu wohngeld??

Was macht denn dein Freund?

Andi
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  #3  
Alt 10.02.2009, 11:07
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Beiträge: 4
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hallo andi!
als erstes ein großes danke an die rasche und ausführliche antwort

zu 1) dann müsste ich ja mit meinen ausgerechneten 130 € ungefähr richtig liegen, oder? von meinen eltern werde ich keinerlei zuschuss erwarten können. mit meinem vater hab ich keinen kontakt, weiß nichtmal ob er sich in deutschland aufhält. bin mir aber ziemlich sicher dass er vom sozialamt lebt. - also mich nicht unterstützen könnte. von meiner mutter wird auch nichts zu erwarten sein. sie verdient brutto 1600 knapp. lebt aber in insolvenz und zieht meine kleiner schwester noch groß.

zu 4) ich überlege ob ich mit allein die wohnung nehme, mein freund würde nämlich lieber noch 2 jahre zu hause wohnen. er würde mich dann natürlich öfter besuchen. ändert das irgendwas an der berechnung von bab? die miete würde dann ja nicht auf 2 leute aufgeteilt, sondern nur auf mich. aber soweit ich weiß ist der regelsatz für miete eh nicht höher als 197 € oder?? d.h. ob mit oder ohne freund, würde ich das gleich bab bekommen, oder seh ich da was falsch??

zu 5) bei meinem beschriebenen Einkommen; wieviel könnte ich mir durch einen Nebenjob dann noch dazu verdienen?

zu 6) mein Freund macht ab April 2009 neun Monate lang zivildienst und wird so um die 500 € brutto verdienen. kann er bei dem einkommen finanzielle Unterstützung (wohngeld, etc.) beantragen?? Würde mich freuen wenn du mir in dem Zusammenhang wieder sagen könntest, ob er untersützung im falle dass er
a)zuhaus wohnt
b) mit mir eine Wohnung teilt (gemeinsame miete ca.400 kalt)
c)eine eigene Wohnung hat

und wieder vielen dank !!
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  #4  
Alt 11.02.2009, 08:23
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Solange dein Freund nicht richtig bei dir einzieht sondern dich nur besucht sollte es keine Probleme geben. Im BAB sind max. 218 € für die Miete vorgesehen, diese sind dann nur für deinen Mietanteil bestimmt, d.h. sollte dein Freund bei dir einziehen muss er die Hälfte der Miete selber tragen.

Ich schätze mal, dass du so zwischen 100-150 € dazu verdienen darfst, damit dein Kindergeld nicht in Gefahr ist. Genau berechnen kann man dies aber erst wenn du einen BAB-Bescheid hast.

Andi
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  #5  
Alt 11.02.2009, 09:31
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danke für deine antowort

wie siehts mit finanz. unterstützung für meinen freund? wohngeld, etc.??
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  #6  
Alt 11.02.2009, 17:33
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Als Zivildienstleistender bekommt er doch von der Einsatzstelle Zuschüsse, wenn er in einer Mietwohnung leben sollte. Lebt er zuhause, dann bekommt er für Miete nix.

Turtle
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  #7  
Alt 12.02.2009, 07:17
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danke turtle
weißt du wieviel er ungefähr bekommen würde?? er müsste um die 500 € brutto verdienen..
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  #8  
Alt 12.02.2009, 19:31
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