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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Guten Abend, leider bin ich gerade eben erst auf die Idee gekommen im Internet nach Rat zu suchen, daher melde ich mich erst so spät ![]() Es geht um folgendes (bischen kompliziert...): Ich (w, 20 Jahre, single ohne Kinder) habe für den 01.08.2011 eine Ausbildung zugesichert bekommen (Erstes Jahr ca. 350 € netto). Vorher habe ich von der Arge Geld bezogen (keine Ahnung wie das hieß, ich nehme mal an Harz 4) und bis vor kurzem noch bei meiner Mutter gewohnt. Kurz bevor ich die Ausbildungstelle in der Tasche hatte, habe ich von der Arge aus schwerwiegenden, sozialen Gründen die Genehmigung erhalten, dass ich in eine eigene Wohnung ziehen darf, wofür sie die Kosten übernehmen. Natürlich habe ich gleich eine Wohnung angemietet, diese jedoch nach 3 Monaten aus persönlichen Gründen wieder gekündigt und nun zum 01.08 (ja, ich weiß, war alles ein bischen kurzfristig...) bereits eine neue Wohnung "in Aussicht". Meine Mutter lebt weiterhin noch von Harz 4 und kann mich somit nicht ünterstützen. Zu meinem Vater habe ich seit Jahren kein Kontakt, weiß aber das er arbeitet (aber nicht wie viel usw.). Aber er zahlte z.B. auch kein Unterhalt daher weiß ich nicht, ob oder in wie weit er mich da unterstützen kann/muss. Die Wohnung meiner Mutter, die Ausbildungsstelle und meine neue Wohnung sind alle im gleichen Ort, nur die Berufsschule ist ein bischen weiter weg (hierfür bräuchte ich ein Busticket). Jetzt möchte ich gerne wissen, ob ich ein Anspruch auf BAB habe und wenn ja, wie hoch dieser wäre. Die Warmmiete meiner neuen Wohnung wäre übrigens bei 405 €. Kindergeld erhalte ich in Höhe von 184 €. Außerdem wird die Arge mein "Harz 4" zum 01.08 einstellen, somit frage ich mich nun, da ich ja für die Ausbildung logischerweise erst zum 01.09 mein erstes Gehalt bekommen, wie ich in diesem einen Monat überleben soll? Wer kommt für die Miete, Nahrung usw. auf? Ist das normal, dass man da 1 Monat leerlauf hat oder bezahlt die BAB Stelle mir einmalig einen höheren Betrag damit ich da über die Runden komme? Mir qualmt nur noch der Kopf bei dem ganzen Durcheinander und ich verstehe da leider auch nur Bahnhof, daher würde ich mich wirklich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. |
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#2
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| BAB dürfte möglich und wahrscheinlich sein. Ich hoffe für dich, dass die 405 Euro angemessen sind für eine Person und dass die neue Wohnung nicht teurer ist als die alte. Ansonsten verspielst du u. U. deinen Anspruch auf einen Mietzuschuss vom Jobcenter. Denn beim BAB gibt es nur einen Pauschalsatz für die Miete und der ist gerade mal bei ca. 230 Euro. Da ist noch ein schöner Batzen Miete, den du irgendwie abdecken musst. Für den ersten Monat kannst du ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Turtle |
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#3
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| Danke für deine schnelle Antwort. ![]() Also die neue Wohnung ist zwar nicht gerade billig, jedoch auch nur ca. 10 € teuerer als die Alte. Bei der Arge geht es ja nur um die Kaltmiete und da war die alte Wohnung exact auf dem Höchstlimit und wurde deshalb genehmigt. Ich dachte mir, da ich jetzt eine Ausbildung anfange kann ich selbst entscheiden wie hoch die Miete sein kann, da ich ja nun einen Teil dazu beitrage - das es hier auch wieder Limits gibt, war mir nicht bewusst ![]() Nur ein Darlehen bei der Arge (Jobcenter)? Und wieso muss ich das wieder zurück bezahlen? Also das finde ich ja total be****. Wieso zahlen die denn nicht bis zum 31.08 ganz normal das Harz 4? Ist ja eine komische Regelung...Frage ich mich ehrlich gesagt, wie die sich das Vorstellen, da ich ja auch noch irgendwie Kaution bezahlen muss...da habe ich ja Tausende von Schulden am Schluss... ![]() Ich habe jetzt aber noch ein anderes Problem und zwar bekomme ich den Mietvertrag von der neuen Wohnung erst, wenn die die Genehmigung des BAB-Antrages haben (damit die ja auch wissen, dass ich mir die Wohnung leisten kann, von 350 € Ausbildungsgehalt geht das ja schlecht). Aber die BAB Stelle hat sich 1. noch nicht gemeldet (Antrag vor ca. 1,5 Wochen abgeschickt) und 2. brauchen die doch auch den Mietvertrag zur Bearbeitung oder? Wie soll das denn gehen? ![]() Ich werde noch verrückt, bis zum 01. 08 ist das doch unmöglich noch alles auf die Reihe zu bekommen... |
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#4
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| Hättest ja nicht umziehen müssen, bräuchtest du keine Kaution zahlen.... Sorry, mein Verständnis dafür hält sich in Grenzen. Der Anspruch auf ALG 2 fällt mit Aufnahme der Ausbildung schlichtweg aufgrund der gesetzlichen Regelungen (§ 7 Abs. 5 SGB II) weg. Daher gibt es auch nur ein Darlehen und auch darüber kannst du froh sein, frühere Azubis mussten zusehen, wie sie die Zeit bis zum ersten BAB und Lohn überbrücken ohne sowas, denn die Möglichkeit des Darlehens wurde vom Gesetzgeber erst zum 1.1.2011 im SGB II eingefügt. Auch zum anderen Problem kann ich nur sagen: Das ist doch ein hausgemachtes Problem. Anstelle erstmal abzuwarten und die Ausbildung von der alten Wohnung aus anzutreten, ziehst du überstürzt zu einem Zeitpunkt um, wo du aufgrund der Umstellung der Einkommenssituation sowieso mit Engpässen rechnen musst. Das ist wirklich kein sonderlich erwachsenes und verantwortungsvolles Handeln. Turtle |
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#5
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| Zitat:
Wenn du zusätzlich zur Ausbildung noch einen Nebenjob annimmst, kannst du dir natürlich auch eine Wohnung mit doppelt und dreifach so hoher Miete nehmen. Nur der Steuerzahler wird das nicht finanzieren, dafür musst du jetzt selber sorgen. Da du laut deinen Schilderungen in letzter Zeit ausschliesslich von Sozialgeldern gelebt hast, scheint es dir noch nicht klar zu sein, dass man sein eigenes Einkommen in erster Linie zur Abdeckung des persönlichen Lebensbedarfs einsetzen muss (Miete, Heizung, Strom, Essen, Kleidung, Fahrkarte, Versicherungen, Internet & Telefon). Erst dann kommen Hobbies und alles nicht Lebensnotwendige! |
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| bab, eigene wohnung |
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