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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 20.01.2009, 13:01
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Standard Bab bei Berufsvorbereitende Maßnahme der Oskar Kämmer Schule

Hallo liebe Mitglieder dieses Forums,

ich bin neu hier da ich einige Fragen habe die ich hoffentlich beantwortet bekomme.

Erstmal zu mir: Ich bin 17Jahre alt und werde im August 18 und habe einen erweiterten Realschulabschluss im August 2008 gemacht!Jetzt besuche ich zurzeit die Höhere Handelsschule.

Und ich weiß immer noch nicht richtig was ich machen will....also mit Autos wäre eine Job gut(Automobilkaufmann).Ich interessiere mich neben den kaufmännischen Tätigkeiten auch für technisches Verstädnis etc.!

Ich habe schon ca 50 Bewerbungen ohne Erfolg geschrieben (ich weiß im Vergleich zu anderen ist es nicht viel) aber für mich schon.
Ich habe mir jetzt ein Termin bei meiner Berufsberatung der Arbeitsagentur geholt und wollte dort ansprechen was sie von einer Berufsvorbereitungsmaßnahme an einer Oskar Kämmer Schule halten.

Da mein Cousin im letzten jahr das gleiche Problem hatte...auch erweiterten Realschulabschluss und nichts bekommen. Dann hat er auch ein jahr dort verbracht und hat eine Ausbidlungsstelle gefunden (Sport und Fitnesskaufmann).
Ich denke auch das ich bei so einer Maßnahme vielleicht noch weitere Berufe kennen lernen werde, die mir gefallen wüden.

Meint ihr es wäre sinnvoll?

und jetzt noch zu Bezahlung so einer Maßnahme:
Meine Mum bekommt Hartz4 und mein Vater wohnt in einer anderen wohnung(getrennt).
Was würde ich an BAB und Fahrtgeld bekommen wenn ich bei meiner mum wohnen würde?und was würde ich bekommen wenn ich bei meinen dad wohnen würde?Bekommt man als kind einer Hartz4 empfängerin überhaupt BAB etc?


MFG
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  #2  
Alt 20.01.2009, 13:09
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Zum finanziellen: Du hast während einer BVB einen monatlichen Bedarf von 212 € + Fahrtkosten. Auf deinen ALG II-Bedarf (281 € + anteilige Miete) werden dann diese 212 € entsprechend angerechnet.

Andi
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  #3  
Alt 20.01.2009, 13:15
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Ich kenn mich überhaupt nicht aus mit hartz4....
mhmm also wäre es sinnvoller bei meinem Vater zu leben?
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  #4  
Alt 22.01.2009, 13:21
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Hey leute hat da keiner mehr tiops für mich?
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  #5  
Alt 22.01.2009, 13:26
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Egal ob du bei deinem Vater oder deiner Mutter wohnst: Du erhälst denselben Bedarfssatz an BAB. Bei deiner Mutter würdest du dann halt noch eventuell zusätzlich ALG II erhalten, je nachdem wie hoch dort dein Bedarf ist.

Andi
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  #6  
Alt 22.01.2009, 13:30
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danke erstmal!

Aber mir geht es darum ob meiner mutter dann mehr abgezogen bekommt wenn ich über meinen normalen bedarf bin mit BAB?

Jetzt bin ich 17 und wenn ich im august 18 werde....bekomme ich dann gleichzeitig mehr hartz4?
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  #7  
Alt 22.01.2009, 13:38
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Nein, dein ALG II-Bedarf (281 € Regelleistung + anteilige Miete) bleibt gleich. Wie gesagt, es werden dann das Kindergeld und die 212 € BAB unter Anrechnung der Versicherungspauschale i. H. v. 30 € abgezogen, dass wären also 346 € Abzug.

Andi
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  #8  
Alt 22.01.2009, 13:41
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Auf gut deutsch gesagt bekomme ich dann garnichts von dem geld was ich an BAB bekomme?Da ya alles abgezogen wird.

Also wäre esdoch besser das ich bei meinem dad wohne da ich dort keien abzüge habe da er normal arbeitet!
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