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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Ich werde im August eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann beginnen. Dazu werde ich meinen Wohnort in eine andere Stadt verlegen. Ich bin 27 Jahre alt und zu 100% schwerbehindert nach Knochenmarktransplantation. Nun würde ich gerne wissen ob ich in irgendeiner Weise förderungsfähig bin. Ich habe schon ein wenig selber recherchiert, aber vielleicht habe ich ja irgendwas nicht richtig bedacht. Wichtig ist noch zu erwähnen, dass vor meiner Krankheit bereits eine private Schule besucht habe und dort eine Art Sprachkurs belegte, ich weiß nicht ob das als Ausbildung im förderungsfähigen Sinne gilt (Fremdsprachenkorrespondent - inlingua Kiel). Außerdem habe ich die Höchstförderungsdauerfür Bafög überschritten, da ich mit Anfang 20 schonmal studiert habe (Abbruch nach 5 Semestern). Herausgefunden habe ich jetzt, dass mir wohl kein Wohngeld zusteht, da meine Ausbildung im August dem Grunde nach bafög- oder BAB förderungsfähig ist. Ob mir BAB zusteht, weiß ich nicht, da ich keine Ahnung habe, ob meine schulische "Ausbildung" (Link s.o.) als Erstausbildung zählt, denn nur solche wird ja mit BAB bezuschusst. Bleibt mir da wirklich nur der Ausbildungskredit über eine Bank? Ich wollte mich, gerade weil ich keine Übernahmegarantie habe, nicht gerne verschulden. Außerdem würde ich gern noch wissen, ob man über einen sog. Rehaantrag bei der Agentur noch was machen kann, da gibt es ja steuerliche Vergünstigungen für Betriebe, die schwerbehinderte Arbeitnehmer einstellen (bestimmt auch Azubis?). |
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#2
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| Ist das eine duale Ausbildung mit Ausbildungsvergütung (dual = betriebliche Praxis + Berufsschule) oder eine rein schulische? Andi |
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#3
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| Das ist eine ganz reguläre Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, wie z.B. ein Bürokaufmann. BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Suche |
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#4
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| Dann kannst du BAB beantragen, ggf. noch einen Mietzuschuss gem. § 22 Abs. 7 SGB II bei der zuständigen ARGE. Andi |
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#5
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| Zitat:
Gruß |
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#6
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| Da bin ich mir nicht ganz sicher. Kläre das am besten einmal mit der zuständigen Agentur für Arbeit. Andi |
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