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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Hallo@all erstmal :-D Also zu meinem Fall: Ich bin 22 jahre alt und mache zur Zeit eine Ausbildung zum Informatikkaufmann (bereits 3. Lehrjahr). Letztes jahr bzw Anfang dieses Jahres habe ich beim zustädingen Amt einen Antrag auf BAB abgegeben, welcher zunächst auch bewilligt wurde. 3 Monate später hieß es dann hingegen, dass meine Mutter zu viel verdienen würde und ich die bereits erhaltenen Leistungen zurückzahlen solle. Da ich zu dieser Zeit Probleme persönlicher art hatte kümmerte ich mich zunächst nicht darum und zahlte den bereits erhaltenen Betrag ohne wiederspruch zurück. Da diese "schwere" zeit nun überstanden ist wollte ich mich jetzt nochmal schlau machen und ein wenig zu diesem Thema informieren. Was meinen fall nun etwas "spezieller" macht, ist die Tatsache, dass ich seit beginn meines 2. Lebensjahres bei meinen Großeltern lebe und rein gar keinen Kontakt zu meinen leiblichen Eltern habe, was zur Folge hat, dass ich von diesen auch nicht finanziell gefördert wurde und auch zur zeit nicht werde. Dieser Sachverhalt ist dem zuständigen amt auch bekannt, wurde aber anscheinend total ignoriert!!! Meine Lebenshaltungskosten/ Mietkosten belaufen sich auf circa 250€ Miete warm, welche ich an meine Oma entrichte, da sie mit dem wenig Rente unser Haus ansonsten nicht halten könnte!! Jetzt wollte ich fragen, ob es eine möglichkeit gibt, doch noch BAB zu erhalten bzw. ob es andere möglichkeiten gibt Leistungen vom Staat zuerhalten ohne meine Eltern jetzt auf Unterhalt zu verklagen! Vielleicht weiß ja einer mehr als ich und ist bereit mir zu helfen. mfg Bloodytoast |
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#2
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| Deine Eltern sind dir unterhaltspflichtig und das Einkommen der Eltern ist beim BAB zu berücksichtigen. Wenn deine Eltern ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen, kann nicht der Staat dafür einspringen und sie damit noch belohnt werden. Als erstes müsstest du von den eltern den Unterhalt einfordern. Wenn sie sich weigern, kannst du BAB ohne Elternanrechnung erhalten. Das Amt holt sich dann bei den eltern selbst das Geld.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Zitat:
Da Du nicht bei den Eltern wohnst,Ansonsten hat Gerald schon einiges gesagt, aber Du willst ja nicht an Deine Eltern herantreten. Dann bliebe evtl. noch Kindergeld. Ich würde sagen NEIN |
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