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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Hallo, ich hab schon viel im Netz gesucht, aber für meinen speziellen Fall noch keine Informationen gefunden. Mein Problem ist folgendes: Meine Freundin erwartet ein Kind von mir. Vor der Geburt wollen wir noch heiraten, damit auch alles mit rechten Dingen zugeht. Allerdings brauchen wir2 und das Baby dann eine eigene Wohnung, da wir vom Platzbedarf her weder bei meinen Eltern noch bei Ihrer Mutter unterkommen können. Ich bin im 1. Lehrjahr und verdiene ca. 600 Euro netto. Sie macht eine schulische Ausbildung und bezieht BAföG. Allerdings beendet Sie die Ausbildung im Sommer ( nach der Geburt) und möchte dann soviel arbeiten, wie das Baby zulässt. D.h. viel mehr als ein 400 Euro Job wird nicht möglich sein. Trotz Kinder- und Elterngeld (300€) werden wir das finanziell nicht schaffen. Nun zu meiner Frage: Kann ich in diesem Fall BAB beziehen? Oder bekomme ich stattdessen wohngeld oder im schlimmsten Fall ergänzendes Hartz 4? Hoffentlich kann mir jemand bei diesem Problem helfen. Schon mal Vielen Dank. |
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#2
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| Du kannst BAB prüfen lassen und Frau und Kind ALG 2. Turtle |
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#3
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| Hallo, ich habe fast das selbe Problem wie onkel_michael. Ich fange am 01.02.2010 meine ausbildung an und das JobCenter hat mir jetzt schon mein ALGII gestrichen. Ich stehe praktisch im Februar ohne Geld da. ich habe eine Tochter und wohne mit meinem Mann in einer eigenen Wohnung. Ich weiß. dass meine Eltern eigentlich für mich aufkommen müssten, dies aber nicht können, weil sie selbst kaum mit dem Geld zurecht kommen. Gibt es nun eine Möglichkeit BAB oder ALG II zu erhalten, ohne das meine Eltern zur Kasse gebeten werden? ich brauche wirklich dringend Hilfe sonst kann ich im Februar meine Familie nicht ernähren. Vielen Dank |
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#4
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| Zitat:
In deinem Fall wird auch das Einkomen des Ehegatten mit geprüft. Erst wenn das Einkommen bestimmte Freibeträge übersteigt, wird das übersteigende Einkommen bei deinem Einkommen mit angrechnet. Ein Anspruch dem Grunde nach auf BAB (für Erstausbildung ?) sollte vorliegen, soweit es sich um eine berufliche und nicht schulische Ausbildung handelt. BAB wird jedoch auch nur monatlich nachträglich gezahlt. Frühestens Ende Februar wäre da also mit einer Zahlung, soweit ein Anspruch der Höhe nach vorliegt und bis dahin berechnet wurde, zu rechnen. Wenn Du das Einkommen der Eltern nicht vorlegen willst, Du brauchst ja den Antrag nicht zu stellen. |
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#5
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| Hallo, vielen Dank für deine Information. das ich BAB nicht beantragen bräuchte, wenn ich nicht möchte das meine eltern zur kasse gebeten werden weiß ich ja aber das ding ist ja, dass ich ja kein ALG II mehr bekomme und ich darf ja ALG II auch nur zusätzlich beantragen, wenn der BAB-bescheid bewilligt wurde. ich wollte ja nur wissen, ob es noch irgendwie andere wege gibt. aber anscheinend ist es in deutschland wirklich besser wenn man arbeitslos ist und alg II bezieht. |
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#6
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| Zitat:
Ausnahme ist der Zuschuss zu den ungedeckten Kosten (Miete), weil in der Berechnung der BAb die Miete (der eigene Mietanteil) nur in Höhe von 218 EURO berücksichtigt wird. |
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#7
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| Du hast doch den Thread hier gefunden und die Antwort ist genau dieselbe wie oben: Zitat:
Ggf. kann die ARGE in Vorleistung auf BAB gehen (machen die manchmal), aber sie müssen nicht. Frage nach. Hierzu musst du aber nunmal den BAB Antrag stellen. Und da werden zwangsläufig deine Eltern auf Unterhalt geprüft. Wenn sie wenig Einkommen haben, werden sie auch nicht zahlen müssen und du bekommst volles BAB. Oder haben sie hohes Einkommen und wollen dir aber nichts geben? Turtle |
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#8
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| Dann aber sofort Antrag auf Vorausleistungen stellen. |
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#9
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| Hallo, laut BAB berechnung müssten meine eltern für mich aufkommen aber können das nicht. ich hatte es schon mal bei einer ausbildung beantragt und da sollten meine eltern 288€ zahlen aber das haben sie niemals über und wenn ich nen antrag auf vorleistung stelle müssen sie es ja dann trotzdem zahlen. |
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#10
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| Langsam plädiere ich dafür, dass Eltern vor dem Elternwerden eine Gesinnungsprüfung ablegen müssen. Verdammt, deine Eltern haben, sofern sie miteinander verheiratet sind, mindestens 2.131 €. Davon "können" sie dir keine 288 € abgeben, verständlich, sie hätten ja dann nur noch 1.843 €. |
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| bab, hartz 4, kind, verheiratet |
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