Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > BAföG > BAB und sonstige Ausbildungsförderung

BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.02.2012, 15:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.02.2012
Beiträge: 2
Standard BAB Abgelehnt Fragen zur Unterbringung Außerhalb der Eltern

Hallo Forumsteilnehmer,
heute hat der Sohn meiner Frau die Ablehnung seines Antrags auf BAB bekommen.
Wie viele von euch wird auch in unserem Fall eines der Elternteile in diesem Fall meine Frau zum zahlen verdonnert.
Soweit kann ich dem Bescheid zustimmen jedoch in einem Punkt kommen mir Fragen auf die ich nicht beantworten kann.
In unserem Fall wurde kein Freibetrag für die notwendige Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils gewährt.
Ich bin der Meinung das unter unseren Umständen die sich folgendermaßen darstellen dieser Freibetrag gewährt werden müsste.
Der Sohn lebte seit dem 7. Lebensjahr aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen die sich u.a. darin äußerten das ein zusammenwohnen der Mutter und des Sohnes nicht möglich waren in einer Heimunterbringung und hat seitdem nicht im Haus der Mutter gewohnt.
Der Sohn ist nun 24 wohnt in einer eigenen Wohnung und hat seine erste Ausbildung begonnen.
kann man hier aufgrund der Vorgeschichte nicht von einer notwendigen Unterbringung ausgehen?
Wie sehr ihr das oder hat jemand ähnliche Bedingungen oder Erfahrungen gemacht mit dem Amt.
Danke im voraus für die Antworten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 02.02.2012, 15:57
Benutzerbild von Minimaus
Moderator
 
Registriert seit: 12.06.2011
Beiträge: 88
Standard

Hallo,

nein, kann man nicht. Die auswärtige Unterbringung wird nur mit zusätzlichem Freibetrag "belohnt", wenn sie notwendig bezügl. der Ausbildung ist.
__________________
LG
Minimaus

P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 02.02.2012, 16:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.02.2012
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von Minimaus Beitrag anzeigen
Hallo,

nein, kann man nicht. Die auswärtige Unterbringung wird nur mit zusätzlichem Freibetrag "belohnt", wenn sie notwendig bezügl. der Ausbildung ist.
Kann man das auch irgendwo nachlesen, oder ist der Begriff "notwendig" ohne Erläuterung im Text frei gewählt und kann nach eigenem Ermessen ausglegt werden?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 02.02.2012, 17:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.196
Standard

Eine unzumutbare Entfernung der Ausbildungsstätte vom elterlichen Wohnhaus wäre ein Grund für eine auswärtige Unterbringung.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 02.02.2012, 18:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2008
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 111
Standard

Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Eine unzumutbare Entfernung der Ausbildungsstätte vom elterlichen Wohnhaus wäre ein Grund für eine auswärtige Unterbringung.
Aber kein Grund für eine "notwendige" auswärtige Unterbringung. Die liegt vor wenn am Wohnort der Eltern keine geeignete Ausbildung vermittelt werden konnte und der Auszubildende aus diesen Grund den elterlichen Haushalt verlassen musste. In jedem Fall muss der Auszug aus dem Elternhaus "ausbildungsbedingt" sein. Ein Auszug aus persönlichen Gründen, dazu gehören auch gesundheitliche Gründe führt nicht zu diesen Freibeträgen (§ 71 Abs. 2 Nr. 3 SGB III).

Ab dem 01.04.2012 ändert sich jedoch etwas. Dann ist ausschlaggebend ob die Ausbildungsstätte vom Familienwohnort aus erreichbar ist. Eine Geschäftsanweisung oder einen Kommentar dazu gibt es leider noch nicht.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 10.02.2012, 17:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2012
Beiträge: 1
Standard

Zitat:
Zitat von Skymaster Beitrag anzeigen
Ab dem 01.04.2012 ändert sich jedoch etwas. Dann ist ausschlaggebend ob die Ausbildungsstätte vom Familienwohnort aus erreichbar ist. Eine Geschäftsanweisung oder einen Kommentar dazu gibt es leider noch nicht.
Hast Du dazu nähere Informationen? Eine gute Bekannte von mir musste eine neue Ausbildung beginnen und hat BAB bewilligt bekommen. Nun wohnt sie 400 km von der elterlichen Wohnung entfernt und nach langem Hin- und Her wurde ihr die Familienheimfahrt bewilligt - nur eben der Freibetrag nicht, da die Agentur für Arbeit in dem Ort des Wohnortes der Eltern meint, dass sie eine entsprechende Ausbildung auch hätte dort anfangen können.
Das Problem dabei ist nur, dass sie am 06.08. erst von der Möglichkeit der BAB erfahren hatte und die meisten Ausbildungsplätze dort am 01.08. angefangen haben...
Aber vielleicht wäre ja diese Änderung genau das, worum es geht.... Wenn Du dazu nähere Informationen hast, dann wäre ich Dir sehr verbunden!
Gruß
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 10.02.2012, 18:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2008
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 111
Standard

Das geht leider gar nicht. Familienheimfahrten können nur dann berücksichtigt werden wenn auch der Freibetrag nach § 71 Abs. 2 Nr. 3 SGB III gewährt wird (geregelt in § 67 Abs. 1 Nr 2 SGB III).

Zu den Rechtsänderungen ab 01.04.2012 sind leider noch keine Geschäftsanweisungen zur Auslegung ergangen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
außerhäusliche, unterbringung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Eltern: Hartz 4 und wir Bafög akella Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 1 19.07.2010 21:44
26 Jahre, wohnhaft bei den Eltern. Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft? Gray Fox SR2 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 2 25.05.2010 15:53
Bekomme ich BAB trotz das ich "wieder" bei meinen Eltern wohne? Marc1986 BAB und sonstige Ausbildungsförderung 12 24.02.2010 21:18
BAB problem mit Eltern. Brauche dringend einen Rat. AzubiIT2009 BAB und sonstige Ausbildungsförderung 8 14.07.2009 09:51


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:41 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0