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Zitat von Mace120 Hallo
Mich würde interessieren ob die Ablehnung meines BAB rechtens ist!
Ich wohne mit meiner freundin und meinem Kind in einer eigenen Wohnung , ich bin 20 Jahre alt! Wieso werden meine Eltern zur Berechnung heran gezogen , ich habe doch ein eigenes Kind und wohne nicht mehr zu Hause?
Ich bin noch in der Lehre und habe durch die Kosten Wohnung etc fast nichts vom Lohn ! |
Wie alida schon sagte, ist die Unterhaltspflicht deiner Eltern nicht dadurch beseitigt, dass Du eigene Kinder und eine eigene Wohnung hast.
Allerdings ist im Gesetz zu AlgII geregelt, dass in diesen Fällen die Unterhaltspflicht der Eltern nicht vorrangig zu verfolgen ist; ergo ALGII wird unabhängig von der Unterhaltspflicht erstmal geleistet.
Beim BAB jedoch gibt es diese gesetzliche Ausnahmeregelung nicht.
Insoweit greift in diesen Fällen die gesetzliche Verpflichtung zur Unterhaltspflicht (geregelt im bürgerlichen Gesetzbuch) erstmal grundsätzlich.
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Mich würde interessieren ob die Ablehnung meines BAB rechtens ist!
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Um genau zu prüfen, ob die Ablehnung berechtigt ist, sind jedoch mehr Angaben notwendig.
Wenn es bei deiner Frage nur um den Grundsatz geht (Elterneinkommen anrechnen, also dem Grunde nach), dann sollte alles gesagt sein.
Sollte es um die exakte Berechnung (also der Höhe nach) gehen, dann wie gesagt sind mehr Informationen notwendig.
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Es wurde uns von der ALG2 Sachbearbeiterin ein Brief geschickt wonach ich das beantragen soll und die zurzeit pauschal glaube 300euro ans Hartz4 von meiner Freundin anrechnen ? Auch nach der Ablehnung behauptet das Amt ich würde es bekommen und rechnen es weiterhin an!
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Hierzu kann ich dir nur begrenzt helfen.
Gem §7 Abs. 5 SGB II bist Du grundsätzlich nicht mehr anspruchsberechtigt auf HartzIV, soweit ein Anspruch auf BAB dem Grunde nach besteht.
Hinsichtlich der weiteren Berücksichtigung der 300 EURO, kann ich leider nichts dazu sagen, da ich mich im ALGII-Recht nicht so gut auskenne.