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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 12.03.2010, 17:44
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Standard BAB abgelehnt

Hallo

Mich würde interessieren ob die Ablehnung meines BAB rechtens ist!

Ich wohne mit meiner freundin und meinem Kind in einer eigenen Wohnung , ich bin 20 Jahre alt! Wieso werden meine Eltern zur Berechnung heran gezogen , ich habe doch ein eigenes Kind und wohne nicht mehr zu Hause?

Es wurde uns von der ALG2 Sachbearbeiterin ein Brief geschickt wonach ich das beantragen soll und die zurzeit pauschal glaube 300euro ans Hartz4 von meiner Freundin anrechnen ? Auch nach der Ablehnung behauptet das Amt ich würde es bekommen und rechnen es weiterhin an!

Ich bin noch in der Lehre und habe durch die Kosten Wohnung etc fast nichts vom Lohn !
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  #2  
Alt 12.03.2010, 21:23
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Standard

Was hat die Unterhaltspflicht deiner Eltern dir gegenüber damit zu tun, dass du selbst schon ein Kind hast?

Dir steht entweder BAB zu oder Unterhalt in dieser Höhe. Da springt der Steuerzahler nicht für deine Eltern ein, nur weil du schon "groß" bist und es geschafft hast, dich fortzupflanzen.
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  #3  
Alt 13.03.2010, 11:19
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Zitat:
Zitat von Mace120 Beitrag anzeigen
Hallo

Mich würde interessieren ob die Ablehnung meines BAB rechtens ist!

Ich wohne mit meiner freundin und meinem Kind in einer eigenen Wohnung , ich bin 20 Jahre alt! Wieso werden meine Eltern zur Berechnung heran gezogen , ich habe doch ein eigenes Kind und wohne nicht mehr zu Hause?

Ich bin noch in der Lehre und habe durch die Kosten Wohnung etc fast nichts vom Lohn !
Wie alida schon sagte, ist die Unterhaltspflicht deiner Eltern nicht dadurch beseitigt, dass Du eigene Kinder und eine eigene Wohnung hast.

Allerdings ist im Gesetz zu AlgII geregelt, dass in diesen Fällen die Unterhaltspflicht der Eltern nicht vorrangig zu verfolgen ist; ergo ALGII wird unabhängig von der Unterhaltspflicht erstmal geleistet.

Beim BAB jedoch gibt es diese gesetzliche Ausnahmeregelung nicht.
Insoweit greift in diesen Fällen die gesetzliche Verpflichtung zur Unterhaltspflicht (geregelt im bürgerlichen Gesetzbuch) erstmal grundsätzlich.

Zitat:
Mich würde interessieren ob die Ablehnung meines BAB rechtens ist!
Um genau zu prüfen, ob die Ablehnung berechtigt ist, sind jedoch mehr Angaben notwendig.

Wenn es bei deiner Frage nur um den Grundsatz geht (Elterneinkommen anrechnen, also dem Grunde nach), dann sollte alles gesagt sein.

Sollte es um die exakte Berechnung (also der Höhe nach) gehen, dann wie gesagt sind mehr Informationen notwendig.

Zitat:
Es wurde uns von der ALG2 Sachbearbeiterin ein Brief geschickt wonach ich das beantragen soll und die zurzeit pauschal glaube 300euro ans Hartz4 von meiner Freundin anrechnen ? Auch nach der Ablehnung behauptet das Amt ich würde es bekommen und rechnen es weiterhin an!
Hierzu kann ich dir nur begrenzt helfen.
Gem §7 Abs. 5 SGB II bist Du grundsätzlich nicht mehr anspruchsberechtigt auf HartzIV, soweit ein Anspruch auf BAB dem Grunde nach besteht.
Hinsichtlich der weiteren Berücksichtigung der 300 EURO, kann ich leider nichts dazu sagen, da ich mich im ALGII-Recht nicht so gut auskenne.
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  #4  
Alt 13.03.2010, 12:27
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Beiträge: 2
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Danke für eure Hilfe ... Es wurde abgelehnt da meine Eltern zu viel verdienen ... das konnte man auch nach vollziehen ... ich fande es halt nur komisch das in den Briefen zur Berechnung stand ( ich bekomme aber nichts ) zitat" da Herr.... BAB ,Unterhalt und Ausbildungsvergütung erhält " aber ich erhalte keine BAB habe ich auch schriftlich dem Amt mitgeteilt warum das da mit aufgelistet ist hatte ich nicht verstanden deswegen meine Frage eingangs! Weil ich davon ausgegangen bin wenn die mir schreiben ich soll das beantragen wieso es da wiederum abgelehnt wird aber habe es soweit nun verstanden ist eben alles ein großes Puzzle !
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