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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Hallo erstmal ich bin neu hier, zu meiner Situation, ich bin 22 Jahre und habe am 20.07 eine Ausbildung angefangen (meine erste) bei der ich Netto ca 390euro verdiene im 1 Jahr. Nun eigentlich ist der Arbeitsplatz in meiner nähe und auch von zuhause aber ich würde trotzdem gerne ausziehen. Also ich wohne derzeit alleine mit meiner Mutter in einer 2 Zimmer wohnung. Jetzzt würde ich eben gerne ausziehen und zwar noch mit jemand anderen zusammen also eine WG, die Miete liegt für beide bei ca. 300€. Würde mir BAB zustehen auch wenn ich nich wegen der Entfernung ausziehen muss? Oder was gibt es sonst so? Ich bekomme ja auch kein Kindergeld dieses jahr weil ich bis zum Juni Volzeit gearbeitet habe. Achso meine Mutter verdient unter 1000€ Netto und mein Vater wird mich wohl nich unterstützen können da ich den nie gesehen habe und nichmal wüsste wo der ist und ob er überhaupt arbeitet. Danke |
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#2
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| Du kannst BAB beantragen. Deinen Vater wirst du aber ausfindig machen müssen, denn er ist nunmal unterhaltsverpflichtet. Turtle |
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#3
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| Zitat:
Sonstige persönliche Voraussetzungen (1) Der Auszubildende wird bei einer beruflichen Ausbildung nur gefördert, wenn er 1. außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils wohnt und 2. die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreichen kann. Die Voraussetzung nach Nummer 2 gilt jedoch nicht, wenn der Auszubildende 1. das 18. Lebensjahr vollendet hat, |
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#4
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| Zitat:
Hallo, das ist ja einfach gesagt ich glaube das er nichtmal in Deutschland bzw noch in der EU wohnt was soll man denn da machen? Achso das mit dem 18 Lebensjahr wusste ich garnicht hab mir immer sorgen gemacht wegen der entfernungs sache. Kann ich das denn jetzt schon beantragen oder erst wenn ich einen Mietvertrag habe? |
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#5
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| Mit "ich glaube" wirst du da nicht weiterkommen. Du wirst zumindestens nachweisen müssen, dass du dich vergeblich bemühst, deinen Vater zu ermitteln. Turtle |
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#6
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| Zitat:
Ab wann wohnst Du nicht mehr zu Hause ? Erst ab dem Zeitpunkt sollte der Anspruch (aus dieser Sicht her) vorliegen. Antrag kannst Du natürlich immer stellen. Genauso kannst du immer eine Ablehnung erhalten. |
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#7
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| Also ich habe da eine Wohnung in Aussicht zum 15.9. hab mit der vermieterin gesprochen usw und sie sagte es stehe dem nichts mehr im Wege allerdings hätte ich erst in ca 10 Tagen zeit mich zu treffen für den Vertrag aber ich geh mal davon aus das ich nich einfach zum Amt gehen kann und die auf mein Wort hören wenn ich den die Kosten erzähle Wie soll man das denn nachweisen? Aber naja egal das ist eine andere Sache. |
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#8
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| Wie soll man das denn nachweisen? Bis Du den Antrag vollständig ausgefüllt hast, sind die 10 tage schon lange rum. Dann kannst Du eine Kopie der Ummeldung und eine Kopie des Mietvertrages mit vorlegen. |
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