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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 19.08.2009, 06:28
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Beiträge: 3
Standard Ausziehen womit kann ich rechnen

Hallo erstmal ich bin neu hier,


zu meiner Situation, ich bin 22 Jahre und habe am 20.07 eine Ausbildung angefangen (meine erste) bei der ich Netto ca 390euro verdiene im 1 Jahr. Nun eigentlich ist der Arbeitsplatz in meiner nähe und auch von zuhause aber ich würde trotzdem gerne ausziehen. Also ich wohne derzeit alleine mit meiner Mutter in einer 2 Zimmer wohnung. Jetzzt würde ich eben gerne ausziehen und zwar noch mit jemand anderen zusammen also eine WG, die Miete liegt für beide bei ca. 300€. Würde mir BAB zustehen auch wenn ich nich wegen der Entfernung ausziehen muss? Oder was gibt es sonst so? Ich bekomme ja auch kein Kindergeld dieses jahr weil ich bis zum Juni Volzeit gearbeitet habe.
Achso meine Mutter verdient unter 1000€ Netto und mein Vater wird mich wohl nich unterstützen können da ich den nie gesehen habe und nichmal wüsste wo der ist und ob er überhaupt arbeitet.

Danke
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  #2  
Alt 19.08.2009, 13:42
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Du kannst BAB beantragen. Deinen Vater wirst du aber ausfindig machen müssen, denn er ist nunmal unterhaltsverpflichtet.

Turtle
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  #3  
Alt 19.08.2009, 14:55
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
Standard Sonstige persönliche Voraussetzungen

Zitat:
Zitat von Smake Beitrag anzeigen
Hallo erstmal ich bin neu hier,

Würde mir BAB zustehen auch wenn ich nich wegen der Entfernung ausziehen muss?

Danke
§ 64
Sonstige persönliche Voraussetzungen

(1) Der Auszubildende wird bei einer beruflichen Ausbildung nur gefördert, wenn er

1. außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils wohnt und

2. die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreichen kann.

Die Voraussetzung nach Nummer 2 gilt jedoch nicht, wenn der Auszubildende

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
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  #4  
Alt 19.08.2009, 19:12
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Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Du kannst BAB beantragen. Deinen Vater wirst du aber ausfindig machen müssen, denn er ist nunmal unterhaltsverpflichtet.

Turtle

Hallo, das ist ja einfach gesagt ich glaube das er nichtmal in Deutschland bzw noch in der EU wohnt was soll man denn da machen?

Achso das mit dem 18 Lebensjahr wusste ich garnicht hab mir immer sorgen gemacht wegen der entfernungs sache. Kann ich das denn jetzt schon beantragen oder erst wenn ich einen Mietvertrag habe?
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  #5  
Alt 19.08.2009, 19:16
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
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Mit "ich glaube" wirst du da nicht weiterkommen. Du wirst zumindestens nachweisen müssen, dass du dich vergeblich bemühst, deinen Vater zu ermitteln.

Turtle
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  #6  
Alt 19.08.2009, 19:46
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
Standard Ab wann liegen denn die Voraussetzungen vor?

Zitat:
Zitat von Smake Beitrag anzeigen
Achso das mit dem 18 Lebensjahr wusste ich garnicht hab mir immer sorgen gemacht wegen der entfernungs sache. Kann ich das denn jetzt schon beantragen oder erst wenn ich einen Mietvertrag habe?
Ab wann liegen denn die Voraussetzungen vor?
Ab wann wohnst Du nicht mehr zu Hause ?

Erst ab dem Zeitpunkt sollte der Anspruch (aus dieser Sicht her) vorliegen.

Antrag kannst Du natürlich immer stellen.
Genauso kannst du immer eine Ablehnung erhalten.
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  #7  
Alt 19.08.2009, 19:59
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Beiträge: 3
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Also ich habe da eine Wohnung in Aussicht zum 15.9. hab mit der vermieterin gesprochen usw und sie sagte es stehe dem nichts mehr im Wege allerdings hätte ich erst in ca 10 Tagen zeit mich zu treffen für den Vertrag aber ich geh mal davon aus das ich nich einfach zum Amt gehen kann und die auf mein Wort hören wenn ich den die Kosten erzähle


Wie soll man das denn nachweisen? Aber naja egal das ist eine andere Sache.
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  #8  
Alt 20.08.2009, 10:31
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
Standard Wie soll man das denn nachweisen?

Wie soll man das denn nachweisen?

Bis Du den Antrag vollständig ausgefüllt hast, sind die 10 tage schon lange rum.
Dann kannst Du eine Kopie der Ummeldung und eine Kopie des Mietvertrages mit vorlegen.
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