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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 20.05.2009, 14:36
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Beiträge: 1
Standard Ausziehen mit Unterhalt

Hallo ihr lieben =)

Ich hoffe ich bin hier richtig. Ich bin im moment total verwirrt und hin und her und so wie so und aufem Kopf.

Ich mache eine Ausbildung die nicht Vergütet wird. Das heißt eigentlich würde mich die Ausbidlung 12 000 Euro kosten, jedoch habe ich einen Kooperationspartner der für mich diese Kosten trägt und dafür arbeite ich für ihn in der Ausbildungszeit umsonst.
Meine Eltern sind geschieden und ich bekomme von meinem Vater 312 Euro Unterhalt. Dazu habe ich 150 Euro an Kindergeld.
Jetzt würde ich gerne Ausziehen weil ich inzwischen halt einfach 20 bin und einen Freund habe, der eine wohnung hat. Zu ihm würde ich gerne ziehen. Jedoch zahle ich mein Auto ab (auf das ich angewiesen bin wegen der Ausbildung die 40 km entfernt ist). Dann habe ich eben Fahrtkosten. Autoversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich könnte am schluss also nicht sonderlich viel zur Miete beitragen und erst recht nichts zu Nahrungsmitteln. Da das für meinen Freund auch nicht tragbar ist heißt das wohl zuhause wohnen zu bleiben.

Und jetzt wollte ich einfach mal fragen ob es nicht irgendwie möglich ist da einen Zuschuss zu bekommen. Ich weiß nicht wie das mit Unterhalt läuft. Ob mein Vater da mehr zahlen muss. Dazu kann man halt auch einfach nur sagen das ich keinen Kontackt seit über 7 jahren zu meinem Vater habe und ihn auch nicht möchte. Mein vater klagt jedes Jahr aufs neue über den Unterhalt. Ich weiß aber auch nicht was er verdient weil er da nie richtige angaben drüber macht.

Jetzt hab ich gehört von eine Berufsausbildungsbeihilfe und von Wohngeld usw. Ich denke das steht gewiss anderen mehr zu die garkein geld haben. Aber ich hab kein Einkommen in meiner Ausbildung und wüsste halt einfach gerne ob da nicht irgendwie etwas zu machen ist. Fragen ist hoffentlich erlaubt (hab nämlich ein total schlechtes gewissen weil ich nicht weiß ob ich hier richtig bin und jetzt schon soviel geschrieben hab...)

Liebe grüße
Jenny
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  #2  
Alt 20.05.2009, 15:29
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Hallo jenny,
guck hier mal

Kommt BAB in Frage? Wenn nicht wie sonnst ?

Das müsste dir weiterhelfen.

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 21.05.2009, 14:09
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Beiträge: 1.998
Beitrag

Zitat:
Zitat von Seelchen Beitrag anzeigen
Hallo ihr lieben =)

Ich mache eine Ausbildung die nicht Vergütet wird. Das heißt eigentlich würde mich die Ausbidlung 12 000 Euro kosten, jedoch habe ich einen Kooperationspartner der für mich diese Kosten trägt und dafür arbeite ich für ihn in der Ausbildungszeit umsonst.

Liebe grüße
Jenny
Nach den bisherigen Angaben ist BAB für Dich fraglich.
BAB wird nur für eine betriebliche Ausbildung geleistet. Der Ausbildung muss ein Berufsausbildungsvertrag zugrunde liegen. Dieser Vertrag muss zur Bestätigung bei der zuständigen Stelle (z.B. Handwerkskammer, IHK...) vorgelegt werden (macht der Ausbilder). Dort wird dann die Rechtmäßigkeit geprüft, und soweit alles i.O. ist wird der Vertrag in das Verzeichnis der Ausbildungsverträge aufgenommen -der Vertrag bekommt eine Registriernummer.

Eine Ausbildung, wo kein Lohn gezahlt wird, ist mir nicht bekannt. Was anderes wäre, wenn der Lohn gleich zur Verrechnung herangezogen wird. Dann wird Dir aber Lohn gezahlt, wenn auch nur für eine logische Sekunde.

Weiterhin macht mich stutzig, dass Du für die Ausbildung zahlen musst.

Summasumarum, machst Du evtl. etwas anderes als eine betriebliche Ausbildung ?

Näheres kannst Du finden unter § 60 SGB III
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