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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| ich hab ein problem(chen?) und zwar ist es so, dass ich zZ eine schulische Ausbildung mache und dafür kein Geld bekomme. ich bekomme den mind.betrag an bafög 212euro sowie 186 euro halbwaisenrente. Meine mutter ist nun seit kurzer zeit ein Pflegefall sodass ich es für mich Psychisch sowie finanziell nicht mehr möglich( hartz IV und witwenrenten gehen für die Pflege drauf) ist zu hause zu bleiben. Nun ist es ja so,dass sich mein Bafög erhöhen würde wenn ich ausziehe?! zudem kann ich denke ich mein Kindergeld auf mich umschreiben lassen? alles in einem jeeee nach dem ob und um wieviel sich beim bafög erhöht hätte ich 500-700 euro?! das dumme an der sache ist doch immer, das ich für die ganzen anträge für beihilfen immer erst den mietvertrag unterschreiben und einreichen muss...aber wie soll ich denn einen mietvertrag unterschreibe wenn ich nicht weiss ob ud wieviel hilfe ich bekomme? ich weiss überhaupt nicht wo ich anfangen soll und wo ich geld bekommen kann... bis auf eben mein bafög das sich ein wenig erhöht... ------------------- das 2. ist das mein freund dann zu mir ziehen würde weil ich alleine einfach nicht sein kann..ich halte die ganze situation nicht aus wie sie ist. ich würde es einfach finanziell nicht alleine schaffen und psychisch schon garnicht. er bekommt 420euro Ausbildungsvergütung und 190euro halbwaisenrente mit seinen ganzen abzügen bleiben ihm 150euro schon mitte des monats.. ohne auto kommt er nunmal nicht zur arbeit--- da gibt es doch die möglickeit für ihn sich dieses BAB in zu beantragen? aber würden sie ih dies bewilligen? würden sie nicht sagen er solle bei seiner mutter wohnen damit sie für ihn zahlt und ich denke das seine ausbildung von dem wohnort dr mutter besser zu erreichen ist.. hat er iwie die chance auf bab? und hat einer von uns die chance wohngeld zu beantragen?? ich befinde mich in einem riese teufelskreis weil ich all diese anträge erst mit dem mietvertrag in auftrag stellen kann..aber wie soll ich denn einen mietvertrag unterschreiben wenn ich nicht weiss ob wir das alles bewilligt bekommen? in welcher reihefolge geht man denn da vor? ich hoffe um hilfe liebe grüße Vabee |
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#2
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| Der Steuerzahler ist nicht dazu da einer Schülerin und einem Azubi eine Wohnung zu finanzieren und sie in einem eigenen Haushalt zu ernähren. Wenn es keinen ausbildungsbezogenen Grund gibt die elterliche Wohnung zu verlassen wird es nicht mehr Geld geben wenn sie es dennoch tun. |
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#3
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| Na ja, bei ihm schon, er kann mit 18 eine eigene Wohnung nehmen und BAB beantragen. Ob er welches bekommt, kann man aus der Ferne natürlich nicht sagen, aber wenn, dann ist es auch nicht grad üppig. Und wenn er jetzt schon kaum auskommt damit, dann wirds mit eigener Wohnung und alle Rechnungen selbst bezahlen sicherlich nicht einfach. Schwieriger siehts bei der jungen Dame aus. Sie wird ja keine Bafögerhöhung bekommen, weil es beim Bafög schlichtweg nur darum geht, ob der Schulplatz in zumutbarer Entfernung vom Elternhaus liegt. Und das ist hier offensichtlich so. Möglich ist für die Dame daher nur aufstockendes ALG 2 (sie scheint ja eh in der BG der Mutter zu sein). Dazu müsste aber das Amt einen schwerwiegenden Auszugsgrund anerkennen. Die Belastung wegen der pflegebedürftigen Mutter kann ich grad nicht so nachvollziehen. Wer hat die Frau Mama gefragt, ob es ihr Spaß macht, nachts aufzustehen und ein Baby zu füttern, wickeln und zu beruhigen, als die junge Dame im Ich-nerve-meine-Eltern-Alter war? Macht man das heute so: Scheiße, Mutter wird krank, ich muss das Weite suchen, sonst muss ich womöglich noch mit zupacken? Turtle |
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#4
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| Sollte ich mich da mit BAB und eigener Wohnung so vertan haben? Die Diskussion in http://www.sozialhilfe24.de/sozialhi...opic11570.html zeigt daß da offensichtlich unterschiedliche Meinungen vertreten werden. Ich persönlich als Privatmann vertrete da die Ansicht daß ein Azubi auch wenn er über 18 ist kein Recht auf eigene Wohnung hat. Denn warum soll man einem Azubi mit 18 mehr zugestehen als einem HE bis 25? Aber faktisch wirds so sein wie du sagst, die BAB Sätze sehen eigentlich keine eigene Wohnung vor, auch wenn formal der Azubi von Muttern wegziehen könnte. |
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#5
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| Wegen der Wohnung ab 18 beim BAB schaust du hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__64.html Und die BAB Sätze beinhalten bei eigener Wohnung sehr wohl Mietanteile. Der zuhause wohnende Azubi bekommt im Übrigen gar kein BAB. Nur jemand in einer BvB kann zuhause BAB bekommen. Turtle |
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#6
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| also bei dir wird es weniger das problem werden als bei deinem freund gehe zum arbeitsamt erkläre deine situation! denn wenn du das pychisch nicht schaffst deine ausbildung/studium weiter zu machen bzw dadurch gefährdet ist. sind sie verpflichtet dir zu helfen! so ist es bei mir auch! meine mutter ist alkoholikerin sie sorgt dafür das ich nicht lernen kann. das arbeitsamt sieht es als notwendig mich da raus zu holen, da ich sonst meine ausbildung verlieren kann! problem ist das nur du ausziehen kannst! nicht dein freund. heißt du darfst dir eine wohnung bis zu einem bestimmten kaltmietenbetrag suchen und es denen vorlegen. dein freund allerdings hat nur eine grund auszuziehen: wenn er in die nähe seiner arbeit zieht, so das er ohne auto hin kann. aber ob das genehmigt wird steht auch in den sternen. du kommst alleine leicht raus. ich würde dir empfehlen erstmal auszuziehen wenn das amt es dir genehmigt. ich meine wie oft dein freund dann bei dir ist ist egal solange er keine sachen von sich in der wohnung hat. und für den anfang ist das auch ok. |
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