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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Hallo ihr, Ich (18) gehe zurzeit in die 13. Klasse, habe einen Sohn (1 1/2) und möchte nächstes Jahr im August eine Ausbildung anfangen.(Bewerbungen laufen) Ich lebe noch bei meinen Eltern, doch das muss sich spätestens nächsten Sommer ändern...Wir leben zu siebt in einer 86 m² Wohnung und die Vermieterin ist total bescheuert! Wenn ich also nächstes Jahr eine Ausbildung anfange und mit meinem Sohn eine eigene Wohnung beziehen möchte, was würde ich an Geldern bekommen? Außerdem müsste ich ja schon vor der ausbildung umziehen (Ich habe vor einem Jahr einen Antrag auf ALG II gemacht und hab nie eine Antwort bekommen :/ ) Ich hoffe ihr könnt mir helfen Liebe Grüße Mellelelle |
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#2
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| Du hast vor einem Jahr ALG 2 beantragt und nie nachgehakt? Dann solltest du das aber schnellstens tun! Ggf. kannst du schon jetzt ausziehen in eine eigene Wohnung, weil du ein Kind hast und die Wohnverhältnisse für die Personenzahl zu klein sein dürften. Wenn der Kindesvater nicht ausreichend Unterhalt für dich und das Kind zahlt, kannst du dementsprechend natürlich ALG 2 erhalten. Wenn du dann 2010 eine Ausbildung beginnst, wirst du -je nach Ausbildungsform - dann Bafög oder BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen können. Wenn der Lebensunterhalt deines Kindes nicht durch Kindergeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss abgedeckt ist, wirst du für das Kind weiterhin aufstockend ALG 2 (für Kinder nennt es sich allerdings Sozialgeld) oder aber Wohngeld erhalten können. Turtle |
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#3
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| Vielen Dank erstmal fürdie schnelle Antwort! Jetzt auszuziehen ist nicht möglich da meine mutter noch auf meinen kleinen aufpasst wenn ich in der schule bin. Meine Eltern wollen dann im Sommer umziehen und da nehm ich mir dann auch eine wohnung in der Nähe. Ich bin noch mit dem Kindesvater zusammen und Verlange kein Unterhalt von ihm, da er selbst noch Abitur macht. Unterhaltsvorschuss könnt ich dann aber jetzt auch beantragen oder? LG |
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#4
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| Ja, solltest du sogar, denn dieser ist eine vorrangige Leistung dem ALG II bzw. Sozialgeld gegenüber, d.h. er wird entsprechend als Einkommen angerechnet, genauso wie das Kindergeld. Andi |
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#5
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| Ok das dachte ich mir.. ich habe den Antrag auf Unterhaltsvorschuss nun ausgefüllt. Muss man den ans Jugendamt schicken oder ist das eine spezielle Abteilung? Eine Frage hab ich noch : Mein Freund (der Vater) ist noch Schüler und hat noch 2 jahre bis zum Abi, muss er wenn er eine Ausbildung anfängt das Geld dann zurückzahlen oder muss er es überhaupt irgendwann zurückzahlen? Danke Gruß Mellelelle |
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| ausbildung, kind, wohnung |
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