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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 06.01.2009, 02:56
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Pfeil Ausbildung in einer anderen Stadt,Recht auf Bezahlung der Wohnung?

Hey Leute.
Ich werde 2010 mit der Berufsschule fertig sein und dann eine Ausbildung in der Stadt Wildeshausen anfangen (zur zeit wohne ich in Hude).
Aber der Weg ist sehr weit und es herrschen sehr schlechte Bahnverbindungen,daher habe ich mich beschlossen nach Wildeshausen zu ziehen (dort kenne ich auch viele,meine Freundin wohnt dort z.B auch).

Allerdings werde ich die Wohnung nicht finanzieren können von dem Gehalt und meine Mutter und mein Vater sind auch nicht gerade die reichsten und können sie mir nicht finanzieren. Allerdings meinte meine Mutter ,dass ich eigentlich ein Recht haben müsste die Wohnung bezahlt zu bekommen,da die Ausbildung sonst nicht möglich sei (ich werde nie pünktlich und flexibel sein können).

Meine Frage ist,ob das stimmt,bekomme ich die Wohnung bezahlt??

vielen dank im vorraus.

Und eine kleine Frage die mich ebenfalls beschäftigt hat und unter Freunden sehr umstritten ist ; Wenn man 18 Jahre ist und umziehen möchte,hat man da einen Anspruch auf Bezahlung der Wohnung? Meiner meinung nach NICHT,nur wenn man Probleme zu Hause hat und es unzumutbar ist,zu Hause zu leben.Aber die obere Frage ist mir wichtiger:P
dankeschön im Voraus

lg_Yannik
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  #2  
Alt 06.01.2009, 06:29
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hallo,
erkundige dich bei der Agentur für Arbeit wie es mit Berufsausbildungsbeihilfe aussieht..

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 06.01.2009, 06:33
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Zu 1.: Wenn es eine Erstausbildung ist, hättest du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Allerdings wird auch dabei das Einkommen der Eltern, die dir ja unterhaltspflichtig sind, berücksichtigt. Und die Höhe der BAB ist nicht so üppig, dass du dir eine tolle Wohnung leisten kannst. Es reicht eigentlich nur für ein Zimmer.

zu2.: Mit 18 ausziehen geht nicht so einfach. Da muss es wirklich schon unzumutbar sein, mit den Eltern weiter zusammen zu leben. Und nicht vergessen: Bis zum Abschluss der Ausbildung sind die Eltern unterhaltspflichtig.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #4  
Alt 06.01.2009, 14:49
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zu 2. : also wie ich es gesagt habe,vielen dank ,die Frage schliess ich mal.


und zu meiner Hauptfrage :

Inwiefern wird das Einkommen meiner Eltern berechnet bzw was hat es damit zu tun.
Meinst du ,da sie unterhaltspflichtig sind ,schaut die BAB ob sie da was zusteuern könnten?
Und eine Einzimmerwohnung ... kann man da evtl ausmachen ,dass ich etwas vom Gehalt dazu gebe und meine Eltern vllt auch und ich mir schon eine Zweitzimmer Wohnung nehme ?
Denn Einzimmerwohnungen sind eng und ich habe enorme Platzangst .

lg
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  #5  
Alt 06.01.2009, 16:11
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Natürlich gibt es nur BAB, wenn deine Eltern keinen oder nur geringen Unterhalt zahlen können. Sie haben dich in die Welt gesetzt und nicht die Allgemeinheit, die die Steuern für BAB, Bafög usw. aufbringt!

Und ob du dir nun eine Zweiraumwohnung oder nur eine Einraumwohnung oder gar nur ein Zimmer in einem Lehrlingswohnheim oder sowas leisten kannst: das müsstest du dann mit deinen Eltern absprechen.

Turtle
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  #6  
Alt 06.01.2009, 20:36
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okay,also am besten einfach mal bei der BAB melden,wenns soweit ist .

Danke für die schnellen Antworten =)

lg
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  #7  
Alt 07.01.2009, 13:38
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aber meine Eltern sind beide berufstätig ^^ frag mich manchmal selber ,wo die das Geld so lassen.
Das Ding ist,dass wir zu dritt sind (also die kinder) 19 Jahre,17 Jahre und 11 Jahre .. wir kosten viel Geld und wir zahlen rund 950€ Miete ,was auch nicht sehr wenig ist .
Wahrscheinlich sagt die BAB dann "Nein,deine Eltern verdienen beide und müssten dir das ermöglichen können" ^^ wäre zumindest doof.
Aber wie gesagt ; ich melde mich da mal.
lg
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  #8  
Alt 07.01.2009, 15:32
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Wie Gerald schon schrieb: Wenn es eine Zweitausbildung ist, gibt es mit 90%iger Wahrscheinlichkeit sowieso kein BAB für dich, egal, ob die Eltern Unterhalt leisten könnten oder nicht.

Zwar gibt es seit Herbst 08 eine Gesetzesänderung, dass auch eine Zweitausbildung mit BAB gefördert werden kann, die Betonung liegt da aber auf "KANN" und ist an gewisse Bedingungen gebunden.

Und wenn ich lese: "werde 2010 meine Berufsschule beenden", dann gehe ich doch stark davon aus, dass es sich bei der angestrebten Ausbildung in 2010 (welche Kommune macht eigentlich schon Zusagen für eine Ausbildung in 2010???) eine Zweitausbildung ist.

Zitat:
frag mich manchmal selber ,wo die das Geld so lassen
Bei aller Liebe, mein Bester, aber das Recht, das zu beurteilen steht dir wohl kaum zu! Verdiene du erstmal Geld und füttere eine Familie durch, ehe du darüber urteilst, wer wann und wo Geld lassen darf.

Turtle
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  #9  
Alt 07.01.2009, 16:33
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ne ne so war das nicht gemeint. Also zu "bestimmen" was meine Eltern mit ihren Geld machen ,ist nicht meine Aufgabe .
Meine Eltern erzählen mir auch öfters,was diesen Monat ansteht und was nächsten. Ich habe ja auch geschrieben,dass Kinder Geld kosten.
Darfst mich jetzt nicht schlecht dastehen lassen.


Und : nein ,es wäre die Erstausbildung.
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  #10  
Alt 07.01.2009, 17:31
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Und was machst du dann jetzt auf einer Berufsschule?

Turtle
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andere stadt, anspruch, ausbildung, bezahlung, wohnung

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