| |
| |||||||
| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich bin neu hier im Forum. Falls ich im falschen Themenbereich bin, tut mir das Leid. Also: Ich bin 19 Jahre alt, mache dieses Jahr mein Abitur und möchte anschließend eine Ausbildung (evtl. zum Koch) beginnen. Momentan wohne ich noch bei meinen Eltern, wobei Vater Hartz 4 beansprucht und Mutter eine Arbeit hat. Ich möchte dennoch ausziehen und daher stellt sich mir die Frage, ob ich Anspruch (trotz Hartz 4 und meiner Zugehörigkeit zu der Bedarfsgemeinschaft) auf BAB, Kindergeld sowie Wohn- und evtl. Fahrkostenzuschüsse habe. Vielen Dank vorab. =) |
|
#2
| ||||
| ||||
| Natürlich kannst du mit eigener Wohnung als Azubi BAB beantragen. Und auch das Kindergeld dann auf dein Konto abzweigen lassen. Turtle |
|
#3
| |||
| |||
| Zitat:
Geht mir halt darum, da ich von anderen Informationen, privater Quellen, verunsichert wurde, dass ich angeblich keinen Anspruch auf Kindergeld habe. |
|
#4
| ||||
| ||||
| Unsinn. So lange du in Ausbildung und unter 25 bist, besteht für dich KG-Anspruch. Anspruchsinhaber ist aber immer ein Elternteil.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#5
| |||
| |||
| Das Ausziehen solltest du, falls vorher schon beabsichtigt, auf die Azubi-Zeit verschieben. Denn von was willst du bis dahin leben? |
|
#6
| |||
| |||
| Was genau heißt das? |
|
#7
| ||||
| ||||
| Dass deine Eltern die KG-Anspruchsberechtigten sind. Wenn du aber außerhalb des Haushaltes lebst, kannst du verlangen, dass die Eltern das KG an dich weiterleiten. Wenn sie dies nicht tun, kannst du bei der Familienkasse beantragen, dass diese die Auszahlung direkt an dich vornimmt.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#8
| |||
| |||
| Meine neusten Information lauten, dass wenn ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, ich nicht die Chance habe unter 25 Jahren auszuziehen, da ich, sobald ich BAB beziehe, angeblich eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründe und somit keine Ansprüche auf BAB hätte. |
|
#9
| ||||
| ||||
| Quatsch. Die eigene Wohnung ist eine Voraussetzung, um überhaupt BAB zu bekommen. Ausgeschlossen ist man in diesem Fall aber von aufstockenden Alg II (außer ggf. Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten)
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#10
| |||
| |||
| Zitat:
Tut mir Leid, aber ich kenne mich nicht sehr aus und bevor ich mich direkt an Profis wende, um Informationen zu bekommen, möchte ich hier die Chance zunächst ergreifen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| ausbildung, bab, hartz 4, wohnung, zuschüsse |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Freund Hartz IV, ich wohne bei ihm, bin noch in der Ausbildung | Lily Aldrin | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 8 | 16.10.2010 11:15 |
| FREIE Ausbildung + Schwerbehindert und Hartz 4? | chrischan | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 29.06.2010 07:44 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Hartz 4 und Abitur ohne abgeschloss. Ausbildung | Hexe1705 | Hartz IV 4: U 25 | 10 | 10.09.2009 13:10 |
| Hartz 4 mit Ausbildung verrechnet bloß wie??? | Makeit | Hartz IV 4: U 25 | 2 | 06.09.2009 16:16 |
| Anspruch auf Hartz 4 bei Abbruch der Ausbildung | MasterFly | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 20 | 13.08.2009 17:08 |