Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > BAföG > BAB und sonstige Ausbildungsförderung

BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.01.2012, 21:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2012
Beiträge: 5
Ausrufezeichen Ausbildung bei Eltern Hartz 4

Hallo, ich bin neu hier im Forum. Falls ich im falschen Themenbereich bin, tut mir das Leid.

Also: Ich bin 19 Jahre alt, mache dieses Jahr mein Abitur und möchte anschließend eine Ausbildung (evtl. zum Koch) beginnen. Momentan wohne ich noch bei meinen Eltern, wobei Vater Hartz 4 beansprucht und Mutter eine Arbeit hat.
Ich möchte dennoch ausziehen und daher stellt sich mir die Frage, ob ich Anspruch (trotz Hartz 4 und meiner Zugehörigkeit zu der Bedarfsgemeinschaft) auf BAB, Kindergeld sowie Wohn- und evtl. Fahrkostenzuschüsse habe.

Vielen Dank vorab. =)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.01.2012, 21:39
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Natürlich kannst du mit eigener Wohnung als Azubi BAB beantragen. Und auch das Kindergeld dann auf dein Konto abzweigen lassen.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.01.2012, 21:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2012
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Natürlich kannst du mit eigener Wohnung als Azubi BAB beantragen. Und auch das Kindergeld dann auf dein Konto abzweigen lassen.

Turtle

Geht mir halt darum, da ich von anderen Informationen, privater Quellen, verunsichert wurde, dass ich angeblich keinen Anspruch auf Kindergeld habe.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 16.01.2012, 06:01
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Zitat:
Zitat von Mike1992 Beitrag anzeigen
Geht mir halt darum, da ich von anderen Informationen, privater Quellen, verunsichert wurde, dass ich angeblich keinen Anspruch auf Kindergeld habe.
Unsinn. So lange du in Ausbildung und unter 25 bist, besteht für dich KG-Anspruch. Anspruchsinhaber ist aber immer ein Elternteil.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 16.01.2012, 09:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.196
Standard

Zitat:
Zitat von Mike1992 Beitrag anzeigen

Also: Ich bin 19 Jahre alt, mache dieses Jahr mein Abitur und möchte anschließend eine Ausbildung (evtl. zum Koch) beginnen. Momentan wohne ich noch bei meinen Eltern, wobei Vater Hartz 4 beansprucht und Mutter eine Arbeit hat.
Ich möchte dennoch ausziehen
Das Ausziehen solltest du, falls vorher schon beabsichtigt, auf die Azubi-Zeit verschieben. Denn von was willst du bis dahin leben?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 16.01.2012, 12:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2012
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Musiker Beitrag anzeigen
Unsinn. So lange du in Ausbildung und unter 25 bist, besteht für dich KG-Anspruch. Anspruchsinhaber ist aber immer ein Elternteil.
Was genau heißt das?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 16.01.2012, 12:55
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Zitat:
Zitat von Mike1992 Beitrag anzeigen
Was genau heißt das?
Dass deine Eltern die KG-Anspruchsberechtigten sind. Wenn du aber außerhalb des Haushaltes lebst, kannst du verlangen, dass die Eltern das KG an dich weiterleiten. Wenn sie dies nicht tun, kannst du bei der Familienkasse beantragen, dass diese die Auszahlung direkt an dich vornimmt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 16.01.2012, 13:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2012
Beiträge: 5
Standard

Meine neusten Information lauten, dass wenn ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, ich nicht die Chance habe unter 25 Jahren auszuziehen, da ich, sobald ich BAB beziehe, angeblich eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründe und somit keine Ansprüche auf BAB hätte.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 16.01.2012, 13:09
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Zitat:
Zitat von Mike1992 Beitrag anzeigen
Meine neusten Information lauten, dass wenn ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, ich nicht die Chance habe unter 25 Jahren auszuziehen, da ich, sobald ich BAB beziehe, angeblich eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründe und somit keine Ansprüche auf BAB hätte.
Quatsch. Die eigene Wohnung ist eine Voraussetzung, um überhaupt BAB zu bekommen. Ausgeschlossen ist man in diesem Fall aber von aufstockenden Alg II (außer ggf. Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten)
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 16.01.2012, 13:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2012
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Musiker Beitrag anzeigen
Quatsch. Die eigene Wohnung ist eine Voraussetzung, um überhaupt BAB zu bekommen. Ausgeschlossen ist man in diesem Fall aber von aufstockenden Alg II (außer ggf. Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten)
Aufstockende Alg II ?
Tut mir Leid, aber ich kenne mich nicht sehr aus und bevor ich mich direkt an Profis wende, um Informationen zu bekommen, möchte ich hier die Chance zunächst ergreifen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ausbildung, bab, hartz 4, wohnung, zuschüsse

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Freund Hartz IV, ich wohne bei ihm, bin noch in der Ausbildung Lily Aldrin Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 8 16.10.2010 11:15
FREIE Ausbildung + Schwerbehindert und Hartz 4? chrischan Hartz IV 4 - ALG II 2 2 29.06.2010 07:44
Alleinerziehend / Alleinstehend Hartz 4 und Abitur ohne abgeschloss. Ausbildung Hexe1705 Hartz IV 4: U 25 10 10.09.2009 13:10
Hartz 4 mit Ausbildung verrechnet bloß wie??? Makeit Hartz IV 4: U 25 2 06.09.2009 16:16
Anspruch auf Hartz 4 bei Abbruch der Ausbildung MasterFly Hartz IV 4 - ALG II 2 20 13.08.2009 17:08


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:34 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0