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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 26.08.2011, 21:18
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Registriert seit: 29.10.2010
Beiträge: 7
Standard Ausbildung + BAB = Weniger als Hartz 4 ?

Hallo,
Ich rede nich groß drum rum und schildere mal meine Situation

Seit dem 02.05.2011 Praktikant mit anschliessender Übernahme in die Ausbildung zum IT-Systemkaufmann zum 01.08.2011. ( Vorher war ich leider Hartz4 empfänger )
520€ Brutto vergütung im Praktikum und im 1. Lehrjahr.
Da ich 25 bin habe ich auch keinen Anspruch auf kindergeld mehr.
Nun meine Rechnung:

Ausbildung:
  • Einkommen Netto 411€
  • +BAB 304€
  • ------------------------------
  • = Einkommen 715€
  • -Miete 390€
  • -Fahrtkosten 110€
  • -Strom/ Telefon 66€
  • -Altersvorsorge 25€
  • -krankenkasse 8€
  • ----------------------------
  • = zum Leben 116€

Hartz4:
  • Lebensunterhalt 364€
  • Zuschuss Miete 320€
  • ---------------------------
  • = Einkommen 684€
  • - Miete 390€
  • -Strom/ Telefon 66€
  • -Altersvorsorge 25€
  • ------------------------------
  • = zum Leben 203€

Habe jetzt nur die " Notwendigen" kosten aufgeführt. Den Luxus wie Handy rechne ich jetzt mal nicht mit.
Und selbst Wenn ich eine Wohnung mit " angemessenen " Kosten finde habe ich zwar 70€ Mehr aber ändert nunmal nichts an der Tatsache das ich als Hartzer besser leben kann.

Dazu kommt noch (zitat aus dem Bewilligungsschreiben): " Die Berufsausbildungsbeihilfe wird gemäß § 104 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.08.2011 in Höhe von insgesamt 260,66€ an Jobcenter im Kreis Heinsberg, Geilenkirchen erstattet "

Im August bekomme ich keine Aufstockung zum Lebensunterhalt vom Jobcenter. Habe jedoch letzen monat eine Zahlung in dieser höhe bekommen. ( konnte noch nicht klären warum oder wozu diese sein sollte) Meine Zuschüsse jedoch nicht. (andere geschichte.. die glauben mir nicht das ich meinen 400€ gekündigt habe bis ich nachweise von ex chef vorlege, die ich aber nicht bekomme. Solange zahlen die nicht. Sind jetzt 2,5 Monate)

Nun meine Fragen:

Stimmt es das ich keine weiteren Ansprüche habe ?
( auf Nachfrage hin wurde mir dies mitgeteilt, z.B das ich kein Mietzuschuss bekomme wegen BAB )

Dürfen die meine erste Zahlung vom BAB ans Jobcenter abführen obwohl in diesem Monat keine unterstütung von denen bekommen habe ?

Kann ich in Deutschland als Arbeiter wirklich ärmer dran sein als ein Hartz4 empfänger ?

Irgendwelche Hinweise was ich noch beachten soll ?

Ich hoffe ich habe jetzt keine wichtigen Daten vergessen und ich hoffe Ihr entschuldigt meine wirre schreibweise, aber bin grad ziemlich durcheinander.
Ich Danke schonmal im Vorraus.

Mit freundlichen Grüßen
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  #2  
Alt 26.08.2011, 21:38
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.985
Standard

Zitat:
Im August bekomme ich keine Aufstockung zum Lebensunterhalt vom Jobcenter. Habe jedoch letzen monat eine Zahlung in dieser höhe bekommen. ( konnte noch nicht klären warum oder wozu diese sein sollte)
Also hast du doch was bekommen. Dann dürfte auch die Erstattung korrekt sein.

Zitat:
Stimmt es das ich keine weiteren Ansprüche habe ?
( auf Nachfrage hin wurde mir dies mitgeteilt, z.B das ich kein Mietzuschuss bekomme wegen BAB )
Stelle den Antrag auf Mietzuschuss (§ 27 Abs. 3 SGB II) schriftlich und warte die Berechnung ab. Normalerweise müsstest du eigentlich einen Zuschuss zur Miete bekommen.

Zitat:
Kann ich in Deutschland als Arbeiter wirklich ärmer dran sein als ein Hartz4 empfänger ?
Du bist kein Arbeiter, sondern nur Azubi. Im Normalfall geht der Gesetzgeber davon aus, dass man Schule macht und dann eine Ausbildung und auch zu der dann erstmals bei den Eltern auszieht und das ggf. in eine kostengünstige Unterkunft, wie z. B. eine WG, ein möbliertes Zimmer, Lehrlingswohnheim usw. und dass man eben NICHT eine eigene große Wohnung für sich allein in Anspruch nimmt. Wenn man das Leben falsch herum angefangen hat, kann das einen durchaus finanziell ins Hintertreffen bringen.

Turtle
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  #3  
Alt 26.08.2011, 22:00
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Registriert seit: 29.10.2010
Beiträge: 7
Standard

Erstmal vielen Dank für die Schnelle Antwort.
In Sachen Mietzuschuss hatte ich ja schon eine Abfuhr bekommen. Werde mich dann aber nochmal schlau machen.
Die Zahlung habe ich aber im Juli erhalten.. Nicht im August ab dem ich erst anspruch auf BAB haben.
Und zum thema Wohnung. Ich würde gerne eine günstigere Wohnung nehmen. Jedoch ist diese bei uns nicht so leicht zu finden. Ich habe ein 1 Zimmer Apartment mit 42qm Ausserhalb der der Innenstadt.
Werde dann wohl Nach Aachen ziehen müssen ( Was ich äusserst ungerne mache )
Aber wenn ich dann Weniger Miete und Fahrtkosten habe, wird mir dann nicht auch Weniger gezahlt und ich komme aufs gleiche hinaus ?

MfG
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ausbildung, bab

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