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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Hallo, Ich rede nich groß drum rum und schildere mal meine Situation Seit dem 02.05.2011 Praktikant mit anschliessender Übernahme in die Ausbildung zum IT-Systemkaufmann zum 01.08.2011. ( Vorher war ich leider Hartz4 empfänger ) 520€ Brutto vergütung im Praktikum und im 1. Lehrjahr. Da ich 25 bin habe ich auch keinen Anspruch auf kindergeld mehr. Nun meine Rechnung: Ausbildung:
Hartz4:
Habe jetzt nur die " Notwendigen" kosten aufgeführt. Den Luxus wie Handy rechne ich jetzt mal nicht mit. Und selbst Wenn ich eine Wohnung mit " angemessenen " Kosten finde habe ich zwar 70€ Mehr aber ändert nunmal nichts an der Tatsache das ich als Hartzer besser leben kann. Dazu kommt noch (zitat aus dem Bewilligungsschreiben): " Die Berufsausbildungsbeihilfe wird gemäß § 104 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.08.2011 in Höhe von insgesamt 260,66€ an Jobcenter im Kreis Heinsberg, Geilenkirchen erstattet " Im August bekomme ich keine Aufstockung zum Lebensunterhalt vom Jobcenter. Habe jedoch letzen monat eine Zahlung in dieser höhe bekommen. ( konnte noch nicht klären warum oder wozu diese sein sollte) Meine Zuschüsse jedoch nicht. (andere geschichte.. die glauben mir nicht das ich meinen 400€ gekündigt habe bis ich nachweise von ex chef vorlege, die ich aber nicht bekomme. Solange zahlen die nicht. Sind jetzt 2,5 Monate) Nun meine Fragen: Stimmt es das ich keine weiteren Ansprüche habe ? ( auf Nachfrage hin wurde mir dies mitgeteilt, z.B das ich kein Mietzuschuss bekomme wegen BAB ) Dürfen die meine erste Zahlung vom BAB ans Jobcenter abführen obwohl in diesem Monat keine unterstütung von denen bekommen habe ? Kann ich in Deutschland als Arbeiter wirklich ärmer dran sein als ein Hartz4 empfänger ? Irgendwelche Hinweise was ich noch beachten soll ? Ich hoffe ich habe jetzt keine wichtigen Daten vergessen und ich hoffe Ihr entschuldigt meine wirre schreibweise, aber bin grad ziemlich durcheinander. Ich Danke schonmal im Vorraus. Mit freundlichen Grüßen |
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#2
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| Zitat:
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Zitat:
Turtle |
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#3
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| Erstmal vielen Dank für die Schnelle Antwort. In Sachen Mietzuschuss hatte ich ja schon eine Abfuhr bekommen. Werde mich dann aber nochmal schlau machen. Die Zahlung habe ich aber im Juli erhalten.. Nicht im August ab dem ich erst anspruch auf BAB haben. Und zum thema Wohnung. Ich würde gerne eine günstigere Wohnung nehmen. Jedoch ist diese bei uns nicht so leicht zu finden. Ich habe ein 1 Zimmer Apartment mit 42qm Ausserhalb der der Innenstadt. Werde dann wohl Nach Aachen ziehen müssen ( Was ich äusserst ungerne mache ) Aber wenn ich dann Weniger Miete und Fahrtkosten habe, wird mir dann nicht auch Weniger gezahlt und ich komme aufs gleiche hinaus ? MfG |
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| ausbildung, bab |
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