Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > BAföG > BAB und sonstige Ausbildungsförderung

BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 31.03.2009, 15:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 1
Standard Ausbildung - 583,65 € monatl. für Miete, Leben, etc. ?

Schönen guten Tag,

ich bin 31 Jahre und im zweiten Lehrjahr. Bislang habe ich

Ausbildungsvergütung: 316,50 €
BAB (SGB III) : 301,00 €
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes(SGB II): 74,00 €

GESAMT: 691 € erhalten

Da mein Vater jetzt geringfügig mehr verdient, wurde mir mein BAB gestrichen. Nach der Berechnung der BAB-Stelle stehen mir seitens meiner Eltern 267,15 zur Verfügung. Ausserdem wurden mir meine Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhaltes (nach SGB II) gestrichen, mit der Begründung, das sich diese nach dem BAB richten und da ich keines bekomme, erhalte ich diese Leistungen nicht mehr).

Ich bekomme jetzt also nur noch:

Ausbildungsvergütung: 316,50 €
Pflichtanteil Unterhalt von Eltern: 267,15

GESAMT: 583,65 €

für Miete und Heizung gehen 304,00 € ab

bleiben 279,15 €

weitere fixe Kosten:

Strom : 50,00 €
Monatskarte für den Weg zur Ausbildunsstätte:36,32 €

Rest : 193,33

Ausserdem zahle ich noch einen Darlehen an die ARGE in Höhe von 52,60 zurück, was ich für die Kaution für meine Wohnung erhalten habe und habe somit monatl. nur 140,73 um meine restlichen Kosten zu decken.

Irgendwie erscheint mir dies recht wenig, besonders im Gegensatz zu den mir im Vorher berechneten Leistungen (also mit BAB und Leistungen nach SGB II).

Bei der Wohngeldstelle war ich auch schon, da wurde mir aber gesagt, dass wenn BAB abgelehnt wurde, es Auch kein Wohngeld gibt.

Was kann ich tun ? Kann mir jemand vielleicht einen Rat geben ?

Herzlichen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 31.03.2009, 17:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
Standard

Da gibt es nichts mehr. Den Mietzuschuss von der ARGE kann man nur bekommen, wenn man auch tatsächlich BAB erhält. Und Wohngeld gibt es nicht, da du im Grunde genommen BAB bekommen könntest, es dir aber auf Grund des Elterneinkommens nicht mehr zusteht.

Andi
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Ausbildung, Alleinerziehend ALG II Easy Hartz IV 4 - ALG II 2 4 08.03.2009 12:32
Kind / Kinder Hilfe! Ausbildung nicht antreten wegen ALG2!?!?! Kurrupt Hartz IV 4 - ALG II 2 11 06.03.2009 11:17


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:33 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0