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| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
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#1
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| Hallo, ich bin jetzt mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Warmmiete: 365€ Meine Freundin geht noch zur Schule (ü. 18) (Kein Geld) und bezahlt keine Miete, steht aber mit im Mietvertrag. Ich möchte BaB beantragen wie sieht das aus wird die Miete trotzdem geteilt? Verdiene brutto 850€ |
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#2
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| Was machst du zurzeit? Ausbildung? Deine Freundin kann Bafög beantragen, wenn sie noch zur Schule geht. Allerdings sind ihre Eltern unterhaltspflichtig. Diese Unterhaltspflicht ist vorrangig vor staatlichen Leistungen. |
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#3
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| Selbstverständlich wird die Miete geteilt, Wenn Du sie im Innenverhältnis von Ihrer Hälfte der Miete freistellst ist das Deine Sache. Bei Deinem Bruttoverdienst dürfte allerdingsbei bei der BAB kaum bis garnichts mehr rauskommen, es sei denn Du hast einen hohen Bedarf an Fahrtkosten. Und das Einkommen Deiner Eltern ist dabei noch nicht berücksichtigt !
__________________ LG Minimaus P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. |
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