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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 29.01.2012, 16:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 5
Standard Anspruch auf Bab?

Hallo, ich bin jetzt mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen.

Warmmiete: 365€

Meine Freundin geht noch zur Schule (ü. 18) (Kein Geld) und bezahlt keine Miete, steht aber mit im Mietvertrag.

Ich möchte BaB beantragen wie sieht das aus wird die Miete trotzdem geteilt?

Verdiene brutto 850€
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  #2  
Alt 30.01.2012, 12:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 428
Standard

Was machst du zurzeit? Ausbildung? Deine Freundin kann Bafög beantragen, wenn sie noch zur Schule geht. Allerdings sind ihre Eltern unterhaltspflichtig. Diese Unterhaltspflicht ist vorrangig vor staatlichen Leistungen.
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  #3  
Alt 30.01.2012, 12:14
Benutzerbild von Minimaus
Moderator
 
Registriert seit: 12.06.2011
Beiträge: 88
Standard

Selbstverständlich wird die Miete geteilt, Wenn Du sie im Innenverhältnis von Ihrer Hälfte der Miete freistellst ist das Deine Sache.

Bei Deinem Bruttoverdienst dürfte allerdingsbei bei der BAB kaum bis garnichts mehr rauskommen, es sei denn Du hast einen hohen Bedarf an Fahrtkosten.

Und das Einkommen Deiner Eltern ist dabei noch nicht berücksichtigt !
__________________
LG
Minimaus

P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
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