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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 26.07.2011, 19:34
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Standard 3ter BAB-Antrag und nun 205,-€ weniger? (jetzt 25,-)

Hallo zusammen,

hier geht es weniger um mich, sondern mehr um meine Freundin.
Sie ist 22 Jahre, geht jetzt ins 3. Lehrjahr und hat momentan ein Einkommen von 470,00 Brutto. Wir leben zusammen in einer Wohnung und zahlen 515,00 € Miete.

Naja, jetzt mal zum Thema:
Dies ist die 2. Ausbildung meiner Freundin und der 3. Antrag.
Vorher hatte sie immer BAB von etwas über 200,00€ bekommen,
doch jetzt wurde ihr telefonisch mitgeteil, dass sie 25,00€ bekommt, obwohl sich in der Einkommenssituation der Eltern nichts geändert hat.
Das kann doch nicht sein, oder?

Wenn man sich alles mal eben fix zusammenrechnet, kommt man doch sofort zum Ergebnis, dass es einfach nicht sein kann. Was kann man jetzt machen, denn die Berechnung kann nicht stimmen!
Kann es sein, dass die A.f.A keine Lust hat eine Nachzahlung zu zahlen?
Der Antrag wurde im Februar 2011 gestellt und liegt bis dato immer noch nicht bei uns auf den Tisch. Das sie jetzt 25,00€ bekommt, wurde ihr telefonisch mitgeteilt.

Ich bin gerne bereit alle Daten zu schreiben die noch fehlen.
Ich/wir sind momentan wirklich verzweifelt, denn so können wir nicht leben.

Hoffe, dass jemand uns helfen kann.


Vielen lieben Dank

björn
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  #2  
Alt 27.07.2011, 05:48
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Zitat:
Zitat von justcallme_b Beitrag anzeigen
Kann es sein, dass die A.f.A keine Lust hat eine Nachzahlung zu zahlen?
Unsinn. Das Amt zahlt nicht nach Lust und Laune sondern nach Geasetz.

Dein Problem kann man nur beurteilen, wenn man den neuen Bescheid hat und ihn mit dem alten vergleicht.

Hat sich evtl. die Ausbildungsvergütung erhöht, so dass sich eine höhere Einkommensanrechnung ergibt.
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  #3  
Alt 27.07.2011, 10:16
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Hallo Musiker,
danke für Deine schnelle Antwort.

Die Ausbildungsvergütung ist gleich. Beim letzten Antrag betrug diese auch
470,- €. Es hat sich nichts verändert.

Wir warten jetzt mal auf den neuen Antrag, der sollte laut Aussage heute oder morgen mit der Post bei uns eintreffen.

Wenn ein Fehler im Antrag seitens der A.f.A. vorliegt, muss man Einspruch einlegen, richtig?

Kann man den BAB-Rechner im Internet etwas glauben?


Gruß
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  #4  
Alt 27.07.2011, 10:20
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Beim BAB-Rechner der BA steht: "Beachten Sie bitte, dass das Ergebnis des BAB-Rechners unverbindlich ist."

Bescheid abwarten. Wenn er nicht nachvollziehbar ist bei der AA nachfragen, ansonsten Widerspruch einlegen (Frist 1 Monat)
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  #5  
Alt 27.07.2011, 19:18
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Hallo,

der Bescheid ist nun gekommen, es wurden 160 euro einkommen meiner eltern angerechnet, wie kann das sein wenn der verdienst meiner eltern immer gleich geblieben ist und ich sonst immer über 200 euro bekommen habe??

ich habe mal gehört das es eine möglichkeit gibt, dass alles nochmal ganz neu berechnet wird mit dem Einkommen des aktuellen jahres (wenn sich der verdienst der eltern erheblich verändert hat)
Mein Vater ist vor ein paar monaten in rente gegangen und meine mutter ist arbeitslos, sie sind einfach nicht in der lage mich zu unterstützen.
was soll ich bloß tun???
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  #6  
Alt 27.07.2011, 20:51
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Ja, diese Möglichkeit gibt es.
Das hättet Ihr aber im Vorfeld längst schon machen sollen bzw. müssen.
Von sich aus kann die Behörde ja nichts wissen von der (massiv) geänderten Einkommenssituation der Eltern.
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  #7  
Alt 28.07.2011, 05:50
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Die Einkommens-Berechnung des BAB beruht auf der des Bafög. Dort steht im § 24: "(3) Ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger als in dem nach Absatz 1 maßgeblichen Zeitraum, so ist auf besonderen Antrag des Auszubildenden bei der Anrechnung von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum auszugehen; nach dessen Ende gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt. Der Auszubildende hat das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 glaubhaft zu machen. Ausbildungsförderung wird insoweit – außer in den Fällen des § 18c – unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Sobald sich das Einkommen in dem Bewilligungszeitraum endgültig feststellen lässt, wird über den Antrag abschließend entschieden"
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