| |
| |||||||
| BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, Ich muss leider etwas weiter ausholen und ein bisschen von mir erzählen damit alle Aspekte berücksichtigt werden können: Ich bin 26 Jahre alt, wohne seit dem 01.06.2008 mit meiner Freundin zusammen in Hannover (vorher mit meiner Mutter und meinem Bruder ebenfalls in Hannover) und mache gerade meine 3. Ausbildung zum IT-Systemelektroniker und bin im 3. Lehrjahr. Meine erste Ausbildung habe ich 09/2000 mit 17 angefangen als Fachinformatiker und bin dafür nach Regensburg gezogen. Allerdings hatte ich da sofort mehrere Probleme und bin zurück nach Hannover wo ich einen Betrieb gefunden habe der mich weiter ausgebildet hat bis zum Firmenumzug nach Düsseldorf 12/2001. Ich bin dort nicht mit hin und habe die Ausbildung abgebrochen. Von da an habe ich bis 08/2002 gejobbt und habe dann meine 2. Ausbildung angefangen die ich leider aus Krankheitsgründen am 12/2004 abbrechen musste. Ich war dann etwas über ein Jahr krankgeschrieben und dann ab 01/2006 Arbeitslos. Seit 09/2007 befinde ich mich in meiner jetzigen Ausbildung. Ich habe diese Ausbildung also im Alter von 24 Jahren begonnen und habe zu der Zeit mit meinem Bruder und meiner Mutter zusammen gewohnt (meine Eltern haben sich scheiden lassen 2004). Zum 01.06.2008 ist meine Mutter und mein Bruder ausgezogen und meine Freundin zu mir gezogen. Seitdem bekomme ich BAB. Zu meinem Gehalt von netto 300 Euro habe ich 296Euro bekommen (Miete teilen meine Freundin und ich uns, jeweils 300Euro). Bis dahin war auch alles "schön" und geregelt. Jetzt zu meinem Problem: Ich habe am 30.11.09 das letzte mal BAB bekommen. Der neue Antrag ist durch und ich habe Bescheid bekommen das ich nur noch 59Euro bekomme (ich verdiene jetzt im 3. Lehrjahr Netto 359Euro), da mein Vater zu viel verdient. Er ist Beamter und bekommt knapp 36.000 Euro im Jahr wovon knapp 7.600 Steuern abzuziehen sind. Somit müsste mein Vater einen Restbetrag von 203Euro zahlen laut Berechnungsbogen (Meine Mutter hat keine Einkünfte). Mein Vater möchte allerdings nicht zahlen. Er ist der Meinung das der Antrag (den er ja auch ausfüllen musste) viel zu "grob" sei und manche Sachen wie z.b. laufende Kredite gar nicht berücksichtigt werden und will deshalb das ich Widerspruch einlege. Ich habe mehrere Male mit dem Amt telefoniert und immer verschiedene Auskünfte bekommen von "er MUSS zahlen" über "da er schon eine Ausbildung finanziert hat, muss er nicht zahlen und das Amt übernimmt das" bis "Ich soll Klage gegen den Vater einreichen". Ich weiß jetzt erstmal überhaupt nicht weiter, ob ich Widerspruch einlegen soll oder nicht. Das ganze drängt ja auch etwas weil ich ja vor ein paar Tagen das letzte mal Geld bekommen habe. Hat vielleicht Jemand eine Idee? Besten Dank schonmal. Grüße |
|
#2
| |||
| |||
| Du hast noch keine vollständig abgeschlossene Ausbildung, also dürfte dein Vater weiterhin unterhaltspflichtig sein. Schulden werden jedoch grundsätzlich nicht berücksichtigt. Vielleicht wäre ein Antrag auf Vorausleistung sinnvoll (§ 72 SGB III). Andi |
|
#3
| ||||
| ||||
| Du musst nachweisen, dass du dich vergeblich bemühst, den Unterhalt vom Vater zu bekommen, dann geht das Amt in Vorleistung und verklagt halt notfalls den Herrn Papa selbst. Widerspruch nutzt dir da reichlich wenig. Kredite werden übrigens nicht berücksichtigt. Vor Vermögensbildung und Schuldenbezahlung kommen immer noch die Kinder an erster Stelle, das kannst du deinem Herrn Vater ggf. mal mitteilen. Turtle |
|
#4
| |||
| |||
| Hallo, Super, danke für die schnellen Antworten, das macht mir Mut ![]() Ich werde morgen nochmals beim Amt anrufen und mir nochmal eine Meinung geben lassen und frage dann da gleich mal bzgl. der Vorleistung. Mein Vater meinte, dass er sich morgen mal mit dem Amt in Verbindung setzt und selbst mal nachfragt. Bin mal gespannt was er da rausbekommt und hoffe das er auch nichts verschweigt um evtl. nicht zahlen zu müssen. Ich melde mich dann morgen nochmal, dann weiß ich mehr. Vielen Dank nochmal Grüße |
|
#5
| |||
| |||
| So, ich wieder. Leider keine gute Nachrichten. Mein Vater hat mit der BAB Stelle telefoniert. Ihm wurde keine Auskunft gewährt wegen Datenschutz. Also habe ich nochmal angerufen. Es wurde (mal wieder) keine klare Auskunft gegeben. Rechtliche Fragen können die halt nicht beantworten (ob er zahlen MUSS oder nicht). Ich bekam eine Stunde später einen Rückruf vom BAB Amt wo mit mitgeteilt wurde, das er NICHT zahlen muss, aber es eigentl. üblich wäre das die Eltern die differenz zahlen. Er wäre aber nicht verpflichtet zu zahlen. Ich müsste "zusehen wo ich Geld herbekomme". Von einer Vorleistung haben die noch nie was gehört, das "gäbe es garnicht". Laut dem Amt müsste ich meinen Vater auf Unterhalt verklagen oder mich dann monatlich mit dem Betrag von knapp 410Euro (Gehalt 353Euro + 59 Euro BAB) zufrieden geben, eine andere Möglichkeit gäbe es gar nicht. Ich solle halt versuchen Kindergeld oder Wohngeld zu beantragen ![]() Schon komisch, ich habe von mehreren Seiten von der Vorleistung gehört, aber laut denen gibt es das gar nicht ![]() Was soll ich jetzt tun? Laut dem Amt soll ich versuchen das geld einzuklagen. Mehr als die 59Eur gibt es von denen ja nicht. Grüße |
|
#6
| |||
| |||
| 1. Widerspruch im Widerspruchschreiben erklärst du schriftlich, dass dein Vater nicht bereit ist, den berechneten Betrag (von 203 Euro laut Berechnungsbogen) zu zahlen. Beachte: das erklärst Du schriftlich und wird später in der Klage gegen deinen Vater verwendet. Sollte dies nicht zutreffen, so hast Du den Staatsanwalt auf dem Hals. weiter im Widerspruchstext: Ich bitte daher um Vorausleistung der BAB. Hierzu erwarte ich neben der Eingangsbestätigung meines Widerspruches, den entsprechenden Vordruck " Erklärung zur Vorausleistung". Diesen Vordruck füllst Du aus und reicht Ihn wieder ein. Sei Dir der Folgen bewusst !!! Die Agentur wird Dir u.U. die BAB ohne Berücksichtigung des Vatereinkommens zahlen. Und von deinem vater -notfalls per Klage- das Geld wiederholen. Das Amt wird also das machen, was DEINE Pflicht wäre !!! Unterhaltsansprüche gehen nun mal vor. Du solltest also deinen Vater wenigstens vorab darauf hinweisen -je nachdem wie euer Verhältnis ist. |
|
#7
| |||
| |||
| Hey, Danke für die Antwort. Ich habe mal "Erklärung zur Vorausleistung" gegoogelt und es gibt ja diesen von euch genannten Vordruck. Aber wieso stellt sich das Amt da so quer und ich bekomme von 2 verschiedenen Personen die Auskunft das es soetwas gar nicht gebe? Die haben mir Vorausleistung so erklärt, das es sowas nur gebe wenn z.B. mein Vater seine Unterlagen nicht rausrückt. Dann würde das Amt mir erstmal BAB zahlen und sich dann die entsprechenden Unterlagen von meinem vater holen (und wenn er genug verdient sich natürlich auch das Geld wieder holen). Anfang der Woche treffe ich mich nochmal mit ihm, dann versuchen wir gemeinsam wen vom Amt zu erreichen das er da seine fragen stellen kann (er glaubt mir ja auch nicht das z.B. Kredite nicht berücksichtigt werden und meinte das das alles so nicht rechtens sein kann was das Amt da macht). Wenn da nichts bei rumkommt, werde ich mal vorsichtig andeuten das ich dann wohl in Vorausleistung gehe und sich das Amt dann notfalls per Klage das geld wieder holt. Ich melde mich dann natürlich nochmal. Danke & Grüße |
|
#8
| |||
| |||
| Dein Vater sollte sich unterhaltsrechtlich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Die ganze Sache hat nichts mehr mit Sozialrecht zu tun!! |
|
#9
| |||
| |||
| Solltest Du die zuerst begonnene Ausbildung mutwillig abgebrochen haben (also aus persönlichen Gründen) dürfte kein Unterhaltsanspruch gegen Deinen Vater bestehen. Das klärt dann die Arbeitsagentur im Vorausleistungsverfahren. Stelle einen Antrag auf Vorausleistung (diesen Vordruck erhältst Du nicht im Internet, der Vordruck im Internet ist evtl. ein BAföG Vordruck der nicht für BAB gedacht ist (eigene Verwaltungsvorschriften). Füge diesem Vorausleistungsantrag einen Lebenslauf bei und erläutere warum Du trotz Deines Alters immer noch kein Ausbildung abgeschlossen hast (z.B. genaue Gründe warum Du die Ausbildung in Düsseldorf nicht angetreten hast). |
|
#10
| |||
| |||
| Hallo, Ich habe mich gerade mit meinem Vater getroffen und wir hatten ein klärendes Gespräch. Ich habe ihm das alles vorgetragen was mir von euch geraten wurde und es ist jetzt so, das er nun doch zahlt. Vielen vielen Dank nochmal für eure Ratschläge, ihr seid Klasse ![]() Grüße |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Harz 4 und Schulische Ausbildung Besonderer Fall | KaiS | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 9 | 20.02.2010 19:58 |
| Steht mir bafög zu? (Ausbildung Rettungsassistent) | bladerunner7 | BAföG Antrag und Anspruch | 11 | 24.06.2009 12:33 |
| Während der Ausbildung Hilfe bekommen? | samuel_1985 | Grundsicherung - Sozialhilfe | 1 | 09.06.2009 13:33 |
| 23 Jahre alt, 2. Ausbildung und ausziehen | Fairy | BAB und sonstige Ausbildungsförderung | 2 | 04.04.2009 09:41 |
| Kind / Kinder Hilfe! Ausbildung nicht antreten wegen ALG2!?!?! | Kurrupt | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 11 | 06.03.2009 11:17 |