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BAB und sonstige Ausbildungsförderung Forum für Fragen zu den Themen BAB, Meister-BAfög, Studienabschlusshilfe, Bildungskredit und weiteren Förderungsleistungen.

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  #1  
Alt 31.03.2009, 12:48
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Beiträge: 2
Standard 2.Ausbildung, 24 Jahre, Anspruch auf Hilfe eigene Wohnung?

Hallo alle zusammen,
Ich bin neu hier und weiß jetzt nicht, ob ich hier richtig bin - ich hoffe es einmal!
Also... folgende Situation:
Ich bin 24 Jahre alt, habe eine Ausbildung zur Erzieherin hinter mich gebracht, keinen Job gefunden und darum dann eine 2. Ausbildung zur Industriekauffrau angefangen (Am 01.08.2007), bin also im 2. Ausbildungsjahr. Ich habe am Anfang der Ausbildung noch mit meinem Freund zusammen gewohnt, der hat mich dann aber rausgeworfen und da ich die Wohnung alleine nicht zahlen konnte, musste ich wieder zu meiner Ma ziehen. Meine Eltern sind geschieden. Meine Ma ist nun jetzt letzten Sommer mit Ihrem Freund zusammen gezogen, die haben sich ein Haus gekauft und ich bin dann mitrgzogen (mir blieb nichts anderes). Ich komme aber zuhause gar nicht mehr klar, der reinste Terror, meine Ma ist auch psychisch krank und mit ihrem Freund läuft das bie uns zuhause auch alles nicht. Ich weiß nun nicht mehr weiter. BAB bekomme ich nicht, da 2. Ausbildung. Das Problem ist, dass mein Vater recht viel verdient (ca. 1900 netto) ich aber auf keinen Fall will, dass er dann zahlen muss, da er nichts mit den Ausrastern meiner Mutter zu tun hat. Ach ja, ich verdiene 370 € netto und muss jeden Tag 40 km fahren zur Ausbildungsstelle.
Soweit mein Wissen reicht, ist es aussichtslos und ich würde nichts bekommen außer von meinem Dad. Weiß noch jemand was? Ich hätte nur 50 € im Monat über und Geld mir was zu essen zu kaufen, mehr Geld kann ich allein nicht aufbringen.

Vielen Dank schonmal, liebste Grüße
Sabrina
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  #2  
Alt 31.03.2009, 13:15
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Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 2
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Was ich vergessen hab zu erwähnen, ich habe eine Schwerbehinderung von 50 %, meine Ma von 80 %, keine Ahnung, ob das was zur Sache tut, wollte es nur nochmal eben hinzufügen
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  #3  
Alt 31.03.2009, 18:05
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Es gibt nichts weiter. Wie du erkannt hast, bist du in der Zweitausbildung von BAB ausgeschlossen. ALG 2 gibt es dann auch nicht. Und beim Wohngeld würdest du wohl durch die Plausibilitätsprüfung fallen. Außerdem muss man beachten, dass du bald nochmal 164 Euro weniger hast, denn das Kindergeld fällt weg, wenn du 25 wirst.

Und dein Vater wird sowieso nicht zahlen müssen, da du ja eine ausreichende Erstausbildung hast. Eine Zweitausbildung muss er dir nicht finanzieren. Die Unterhaltspflicht dürfte erloschen sein.

Bleibt eigentlich nur eins: Am Wochenende oder morgens/abends jobben.

Turtle
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