Verstöße gegen Jugendarbeitsschutzgesetz Hallo,
bei mir ist es in den Jahren 2001- 2003 während meiner Ausbildung zu massiven Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz gekommen.
Beim Justizministerium sagte man mir das Straftaten frühestens nach 3 Jahren und ordnungswidrigkeiten frühestens nach 6 Monaten verjähren.
Die Verjährungsfrist richtet sich nach der Strafandrohung bzw. nach der Bußgeldhöhe.
Somit kann die Länge der Verjährungsfrist durchaus länger sein.
Wäre hier noch eine Anzeige sinnvoll/ möglich?
PS: Ich mache jetzt erst davon gebrau, weil sich jetzt gesundheitliche Schäden gezeigt haben. |