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Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten.

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  #1  
Alt 15.09.2009, 12:53
Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2009
Beiträge: 30
Standard Verstöße gegen Jugendarbeitsschutzgesetz

Hallo,
bei mir ist es in den Jahren 2001- 2003 während meiner Ausbildung zu massiven Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz gekommen.

Beim Justizministerium sagte man mir das Straftaten frühestens nach 3 Jahren und ordnungswidrigkeiten frühestens nach 6 Monaten verjähren.
Die Verjährungsfrist richtet sich nach der Strafandrohung bzw. nach der Bußgeldhöhe.
Somit kann die Länge der Verjährungsfrist durchaus länger sein.

Wäre hier noch eine Anzeige sinnvoll/ möglich?

PS: Ich mache jetzt erst davon gebrau, weil sich jetzt gesundheitliche Schäden gezeigt haben.
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