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| Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten. |
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#1
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| Wie ist Eure Meinung zu dieser folgenden Urlaubsregelung im Arbeitsvertrag? Es handelt sich um eine Tätigkeit als Regalauffüller in einer Supermarkt-Kette. § Urlaub Ein anteiliger Anspruch auf Jahresurlaub von 24 Werktagen entsteht erstmalig nach mindestens sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit. Auf das dem Arbeitnehmer während des Urlaubs zustehende Entgelt wird eine Abschlagszahlung von € 0,40 pro Arbeitsstunde geleistet. Diese Abschlagszahlung ist bereits bei der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urlaubsentgelt wird jährlich abgerechnet und mit den ausgezahlten Abschlagszahlungen an den Arbeitnehmer verrechnet. Der Stundenlohn beträgt 6,50 Euro und ab 00:00 Uhr gibt es einen Nachtzuschlag von 15 %. In Wirklichkeit hat auch noch nie ein Mitarbeiter Urlaub beantragt bzw. das offizielle Prozedere ist keinem bekannt. Es wird auch nicht "jährlich abgerechnet und verrechnet", wie in der obigen Klausel beschrieben. Viele fragen sich was dieser letzte Satz überhaupt zu bedeuten hat. Hat diese Regelung Hand und Fuß? Wie ist die Rechtslage? |
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#2
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| Rechnen wir mal so: Du bekommst pro Stunde 6,10€. Dazu 0,40€ Urlaubsentgelt, dass sind rund 6,5%. Wenn, angenommen, zwanzig Arbeitstage im Monat vereinbart sind, steht Dir an Urlaub 10% (= 2 Tage) zu. Effektiv bezahlt allerdings kriegst Du (vorab) aber nur 6,5%. Ein schlechter Schnitt also. Soweit meine Meinung dazu, danach hattest Du ja (auch) gefragt. Zum Rechtlichen kann ich nichts sagen. |
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#3
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| Und wenn keine Arbeitstage festgelegt sind und die Tätigkeit ausschließlich auf Abruf erfolgt? |
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#4
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| Gute Frage. Aber mal anders gefragt: Stehen Dir auch zwei Tage Urlaub für den Monat zu, wo Du vielleicht garnicht abgerufen wurdest? Für mich sehr kompliziert zu regeln. Wie lange machst Du es denn schon? |
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