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| Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten. |
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#1
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| Hallo Also ich bin seit 4 April 2011 krankgeschrieben wegen eines Burn Outs. Ich besitze einen Arbeitsvertrag über 3 Jahre (Komunal-Kombi). Durch meine Krankheit konnte ich den Urlaub 2011 nicht nehmen und werde auch die 2 Monate im Jahr 2012 nicht nehmen können.(Vertrag läuft am 28 Februar aus) Angestellt bin ich bei einem Fussballverein in einer niedrigen Klasse wo ich tätig war als Kinder und Jugendbetreuer. Wie verhält sich es jetzt mit dem Urlaubsanspruch muss der Arbeitgeber diesen bezahlen für das letzte Jahr und für 2012.Muss ich ihn notfalls vor dem Arbeitsgericht einklagen.Leider steht eine Gesundschreibung in weiter ferne. Für Antworten wäre ich dankbar Mfg Henri |
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#2
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| Das hier ist aktueller: BAG ändert Rechtsprechung zu Urlaubsanspruch bei Krankheit » Rechtsprechung » arbeitsrecht.de
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