Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitsrecht > Arbeitsrecht allgemein

Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.01.2012, 00:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2012
Beiträge: 3
Standard Urlaubsanspruch

Hallo liebe Mitglieder...ich habe zum 31.1.12 mein Arbeitsverhältnis gekündigt...und laut Arbeitsvertrag stehen mir 24 Urlaubstage zu....meine Frage lautet jetzt steht mir jetzt für den Januar Urlaub zu??? Wenn ja wieviel???
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 07.01.2012, 00:28
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
Standard

Logischerweise 2 Tage (24 Tage durch 12 Monate).

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 07.01.2012, 00:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2012
Beiträge: 3
Standard

ja danke...so hab ich mir das auch gedacht,aber es konnte ja sein das es da extra Gesetze gibt...heutzutage weiß man nie...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 07.01.2012, 11:07
Benutzerbild von anabell
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2010
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 629
Standard

Zitat:
Zitat von toitoi Beitrag anzeigen
...es konnte ja sein das es da extra Gesetze gibt...heutzutage weiß man nie...
Gibt es auch:

BUrlG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

...und zwar schon eine ganze Weile:

§ 16 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1963 in Kraft.
__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10.01.2012, 00:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2012
Beiträge: 3
Standard

Das heißt???
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 10.01.2012, 05:30
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.576
Standard

... dass es natürlich ein Gesetz gibt und danach der Anspruch 2 Tage beträgt.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alg1 wird Urlaubsanspruch in Geldleistung angerechnet seife Eingliederungsförderung 6 14.12.2011 11:55
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Urlaubsanspruch bei kurzem Arbeitsverhältnis Gretchen Arbeitsrecht allgemein 3 31.05.2010 13:41
Urlaubsanspruch fatm Hartz IV 4 - ALG II 2 10 19.04.2010 19:30
Urlaubsanspruch Peter Arbeitsrecht allgemein 0 11.12.2008 21:17


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:13 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0