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Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten.

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  #1  
Alt 02.10.2009, 14:35
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Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 2
Standard Schwerbehinderung

Hallo,

wann muß man seine Schwerbehinderung nennen? Sollte man das direkt im Bewerbungsschreiben erwähnen oder erst im Vorstellungsgespräch?
Oder bei Vertragsabschluß?

Gruß,
Brianna
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