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| Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten. |
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#1
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| Hallo! Ich habe von Mai 2011 bis Dezember 2011 einene befristeten Vertrag bei einer Zeitarbeitfirma. Nach dem ich den Job angefangen habe, wurde ich ungeplant schwanger. Die Zeitarbeitsfirma und die Entleihfirma wissen es. Eigentlich sollte ich bis Dezember 2011 bei der Entleihfirma bleiben. Die entlassen mich nun nächste Woche. Ich habe bei der Zeitarbeitsfirma auch noch 6 Monate Probezeit. Soweit ich vom Mutterschutzgesetz her weiß, dürfen die mich auch in der Probezeit nicht kündigen. Was ist aber, wenn die Zeitarbeitsfirma keinen neuen Job für mich findet? Dürfen die dann acuh im Gehalt runtergehen? Ich bin da als Akademikerin eingestellt und hab bisher ganz gut verdient. Hinterher werde ich doch noch entlassen? Ich kann mir ja als Schwangere keinen neuen Job suchen. Da nimmt mich ja niemand. Außerdem habe ich auch keinen Partner dazu. Gruß Yolanda |
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#2
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| Die Entleihfirma kann dich erstmal gar nicht kündigen, du hast doch gar keinen Arbeitsvertrag mit ihnen, nur mit der Leihfirma. Und die können in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen, egal, ob du schwanger bist oder nicht. Dürfen nur nicht so dumm sein und die Schwangerschaft als Grund angeben. Auch schwanger kann man noch Arbeit finden und jedes Kind hat einen Erzeuger. Der ist dir zu Unterhalt verpflichtet. Turtle |
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#3
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| Zitat:
Probezeit - Schwanger - Kündigung Arbeitsrecht frag-einen-anwalt.de Schwangerschaft: Probezeit & Kündigung
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| Hallo! Ja, stimmt, man darf eine Schwangere auch während der Probezeit nicht kündigen. Gruß Yolanda |
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#5
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| Wenn du mit der Zeitarbeitsfirma ohnehin nur einen befristeten Vertrag hast, läuft der trotzdem zum festgesetzten Enddatum aus. Vorher kündigen geht aber nicht. Ich hab mich auch schwanger bei einigen AG beworben und es gab welche, die Interesse haben. Wie das mit der Betreuung aussieht, ist dann noch eine andere Frage. Viel Glück und alles Gute. ska77 |
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#6
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| Hallo Ska! Was meinst Du mit Betreuung? Also die Frage vom AG dann, ob es hinterher eine Betreuung für das Kind gibt? Gruß Yolanda |
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#7
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| Hallo Yolanda, ich meine, wie die Betreuung des Kindes tatsächlich geregelt ist, wenn Du arbeitest und keinen Partner hast, der dies übernimmt. Dazu sollte man sich vorher Gedanken machen, denn der AG wird sich (und dich wahrscheinlich auch) sowas auch fragen. Ich plane z.B., erstmal mit wenigen (10-15) Stunden einzusteigen (während der Kindsvater aufs Baby aufpasst) bis ich eine Tagesmutti oder Krippenplatz habe und dann 30h zu arbeiten. Dabei kommt es natürlich auf den AG und die Tätigkeit an, manchmal kann man auch von zu Hause etwas machen oder ähnliches. |
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| Stichworte |
| mutterschutz, schwangerschaft, zeitarbeit |
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