Rechtliche Vereinbarkeit von Vollzeitarbeit und Vollzeitstudium Ich arbeite auf Vollzeit und befinde mich in einem Vollzeitstudium. Mein Arbeitgeber teilte mir nun mündlich mit, dass ich auf mindestens "dreiviertel" reduzieren "müsste", weil dies in meinem Arbeitsvertrag stehen würde. Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz § 8 Abs. 3 muss dies im gegenseitigem Einvernehmen von statten gehen. Dies teilte der AG mir mit, nachdem diesem klar wurde, dass ich nicht mehr auf 50% arbeite sondern auf Vollzeit seit knapp einem Jahr. Im Arbeitsvertrag war diesbezüglich nichts explizit geregelt im Form einer Nebenabrede. Der AG teilte mir mit, dass es gar nicht gehen würde (rechtlich gesehen) auf Vollzeit tätig zu sein und gleichzeitig ein Vollzeitstudium zu führen.
Weitere Infos: befristeter Arbeitsvertrag auf 2 Jahre. Aktuell liegen auch keine außerordentliche betriebliche Gründe vor, die den AG bemächtigen könnte mir eine Herabstufung meiner Arbeitszeit vorzuschreiben. Vielleicht naiv gedacht, aber daran erkennbar, dass vor kurzem 4 weitere Vollzeitkräfte eingestellt wurden...
Nun die Bitte, ob mir jemand diesbezüglich Rat geben kann, ob es eine rechtliche Möglichkeit gibt, dass mein AG mich zur Reduzierung meiner Arbeitszeit verpflichten kann. Einen schönen Dank im Voraus an die Helfer. |