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Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten.

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  #1  
Alt 01.02.2012, 16:28
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Unglücklich Provisionsanrecht nach Kündigung?

Hallo,

mir wurde am Ende der 1-jährigen Probezeit gekündigt. Mein Gehalt bestand u.a. aus einem vertraglich festgelegten Anteil an Provision die monatlich ausbezahlt wurde.
Bei der Enstellung wurde mündlich gesagt, dass die monatliche Summe 60% der eigentlichen Provision ausmacht. Im Vertrag steht, dass es sich bei der monatlichen Provision um eine Abschlagszahlung handelt und am Ende des Jahres abgerechnet wird.
Es ist keine Gesamtsumme festgeschrieben und auch nicht die mündlich besprochenen 60% erwähnt.
Habe ich Anrecht auf die restlichen 40%?

Hat da jemand einen Rat für mich??
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  #2  
Alt 01.02.2012, 18:59
Benutzerbild von WalterWinter
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Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.191
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Du schreibst, dass vertraglich vereinbart ist, dass am Jahresende abgerechnet wird.

Warum kommen Dir Zweifel?
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