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| Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten. |
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#1
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| Hallo ,ich habe mich schon einmal bei Ämtern erkundigt, ob es auch für Studenten, die einen Minijob ausüben, im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung gibt. Manche sagten nein, andere ja. Folgender Fall: Ich studiere momentan und jobbe nebenbei auf 400Eur Basis. Ich hatte im März 2008 einen Unfall und konnte daher für 4 Wochen nicht arbeiten. Mein arbeitgeber erhielt auch alle Krankschreibungen. Den Monat über hatte ich nicht einmal 50 Eur für Lebensmittel und Strom und den ganzen Kram. Nun habe ich herausgefunden, dass es auch bei Studenten eine Lohnfortzahlung im KH-Fall geben muss/soll. Wo kann ich dies im Arbeitsgesetz finden? (falls es vorhanden ist). Man sagte mir der AG muss einem das Überleben sichern....was bei mir nicht der Fall war. Nun möchte ich das ganze jetzt notfalls einklagen. Was meint ihr? LG |
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#2
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| Nun....als Student bist Du doch sicher in der Lage google zu nutzen. Da findest Du doch sämtliche Info's! Zum Beispiel: Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis oder: http://www.job-gess.de/de/news/newsp...5&download=155 oder: EntgFG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Dankeschön wusste nicht ganz wonach ich konkret suchen soll.Soll ich nun am besten zum Anwalt gehen oder erstmal versuchen der Buchhaltung das alles so zu erklären mit Hilfe der Links?? |
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#4
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| Lohnfortzahlung im Krankheitsfall steht dir m.E. auch als 400 € Jobber zu. Jedenfalls nach 4 wöchiger Beschäftigungszeit. Was sagt der Arbeitgeber? Bei googeln "400 € Job Lohnfortzahlung" fällt dir eine große Auswahl zu. |
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