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Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten.

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  #1  
Alt 03.08.2009, 09:12
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Frage Kosten bei verspäteter Gehaltszahlung

Guten Tag zusammen !

In den letzten Monaten zahlte mein AG immer wieder verspätet das Gehalt oder andere Vergütungsteile wie Fahrtkostenerstattung. Dadurch kam es wiederholt, dass Lastschriften nicht eingelöst oder Daueraufträge nicht ausgeführt wurden. Das ist immer mit Kosten verbunden: Mahngebühren, Kosten für Rücklastschrift der fremden Bank, Bearbeitungsgebühren etc.
Manchmal summierte sich das auf 50-60 Euro monatlich.
Kann ich diese Kosten den AG in Rechnung stellen, mt Belegen natürlich?
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  #2  
Alt 03.08.2009, 10:03
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Zitat:
Zitat von cologne49er Beitrag anzeigen
In den letzten Monaten zahlte mein AG immer wieder verspätet das Gehalt oder andere Vergütungsteile wie Fahrtkostenerstattung.
Wieviel verspätet und was steht im Arbeitsvertrag hinsichtlich des Zahltermines?
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  #3  
Alt 03.08.2009, 10:13
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Beiträge: 6
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Es handelt sich immer wieder um Zeiträume von 4-10 Tagen. Termin für die Zahlung ist im Vertrag nicht festgelegt, lt. BGB 1. Werktag des Folgemonats.
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  #4  
Alt 03.08.2009, 10:42
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Es gilt doch erst einmal festzustellen ob ALLE Mitarbeiter ihr Geld aufgrund der Abrechnungsmodalitäten bis zum 10. des Monats erhalten also was betriebsüblich ist anstatt gleich mit der Keule BGB und Kostenerstattung zu kommen. Denn wenn du nach Stunden bezahlt wirst (und auch wegen der Fahrtkostenerstattung etc.), kann die Abrechnung kaum am Monatsletzten schon fertig sein, so dass pünktlich bezahlt wird. Sofern man darauf besteht, kann man eine Abschlagszahlung vereinbaren.

Oder ist die von dir beanstandete Zahlungsverzögerung neu und in den letzten Jahren (?) wurde immer pünktlich zum Monatsanfang gezahlt?
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  #5  
Alt 03.08.2009, 11:11
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Ich möchte das Thema nicht zu sehr ausweiten, ist tatsächlich auch ein Nebenschauplatz.
Bis April einschl. wurde pünktlich am letzten Werktag des Monats gezahlt.
Dann hat der AG Kurzarbeit beantragt, und seitdem gibt es die Probleme bei allen MA.
Es stehen bislang die Fahrtkosten seit April aus, was die meisten Kollegen aus dem Außendienst in arge Nöte bringt, denn sie haben, wie ich, teilweise bis zu 3.500 Euro Fahrt- und Hotelkosten vorfinanziert. Diese Löcher haben wir bislang aus Eigenmitteln gestopft. Wenn dann noch die Gehälter nicht pünktlich eingehen, sind die Probleme z.B. wegen unpünktlicher Mietzahlungen abzusehen, und nicht immer sind Rücklagen in ausreichendem Maße vorhanden.
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  #6  
Alt 03.08.2009, 11:42
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Zitat:
Zitat von cologne49er Beitrag anzeigen
Bis April einschl. wurde pünktlich am letzten Werktag des Monats gezahlt.
Dann hat der AG Kurzarbeit beantragt, und seitdem gibt es die Probleme bei allen MA.
Das wird die Ursache sein. Die Berechnung zieht sich jetzt länger hin, weil das Kurzarbeitergeld jeweils Monat für Monat bei der Arbeitsagentur abgerechnet werden muss. Und wenn der AG keine Reserven zur Überbrückung hat, wartet er die Überweisung durch die AA ab.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #7  
Alt 03.08.2009, 12:03
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Hallo Gerald,

das scheint eine vernünftige Erklärung. Verwunderlich, dass uns der AG das nicht mal so sagt, sondern immer wieder neue Geschichten erfindet, warum eine Zahlungzusage mal wieder nicht eingehalten wurde.
Wir sind ja nur ein kleiner Laden mit 15 Leuten, da müsste man das doch mal verständlich rüberbringen können.

Vielen Dank jedenfalls.
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  #8  
Alt 03.08.2009, 12:35
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Zitat:
Zitat von cologne49er Beitrag anzeigen
Verwunderlich, dass uns der AG das nicht mal so sagt, sondern immer wieder neue Geschichten erfindet, warum eine Zahlungzusage mal wieder nicht eingehalten wurde.
Wir sind ja nur ein kleiner Laden mit 15 Leuten, da müsste man das doch mal verständlich rüberbringen können.
Den Fehler machen aber viele (meist eher familiär geführte) Betriebe. Sei es aus Scham oder das man die Beschäftigten nicht noch mehr beunruhigen will oder das man eine Kündigungswelle befürchtet und somit dann noch nicht mal das wenige an Arbeit erledigt bekommt, was noch vorhanden ist.
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  #9  
Alt 06.08.2009, 00:11
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Hallo,

auch die Inanspruchname des KAG rechtfertigt m.E. keine Verzögerung in der Lohn-/Gehaltsüberweisung.
Deshalb mein Vorschlag an den AG: Pünktliche Auszahlung des sich ergebenden Lohn/Gehaltes, Nachverrechnung des KAG in der Folgeabrechnung.

Der AN hat im fortgesetzten Fall der Verzögerung der Lohn-/Gehaltszahlung ggf. Anspruch auf "Schadensersatz" soweit er nachweislich eingetreten ist. Das BAG geht jedoch davon aus, dass der
AN für solche Fälle entsprechende Disposition vornimmt.
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  #10  
Alt 06.08.2009, 09:57
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Hallo zusammen,

in der Zwischenzeit habe ich auch auf anderen Seiten gestöbert und die Auskunft ist eindeutig: für Kosten, die durch die verspätete Gehaltszahlung entstehen, kann vom AG Schadenersatz verlangt werden(§ 614 BGB).
Das werden die meisten wohl nicht tun, weil sie ihren Arbeitsplatz nicht gefährden wollen.
Das alles wäre ja auch evtl. noch hinzunehmen, wenn nicht zwischenzeitlich auch noch Fahrtkosten der letzten Monate von fast 3.500 Euro offen wären.
So ist der Dispo erschöpft und wenn dann am Monatsanfang das Gehalt nicht da ist, fliegen einem alle Lastschriften um die Ohren und die werden dann mit Zusatzkosten angemahnt, von den Dispozinsen ganz zu schweigen.
Da geht es dann irgendwann mit der Loyalität zuende.
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Stichworte
kostenübernahme, verspätete gehaltszahlung

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