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| Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten. |
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#1
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| Folgender Fall : Meine Frau arbeitet als geringfügig Beschäftigte bei einer Reinigungsfirma. Bei der letzten Abrechnung fehlte ein höherer Betrag bei der Auszahlung. Ca. 70€. Auf Nachfragen bei der Firma wurde ihr erklärt: Da sie im letzten Jahr insgesamt mehr wie 30 Tage Krank gemeldet war, werde sich die Firma einen Teil der Lohnfortzahlung zurückholen. Jetzt meine Frage: Ist dieses rechtens. Im Arbeitsvertrag steht nichts davon. Vielleicht hat ein anderer User ja schon ähnliche Erfahrung gemacht. |
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#2
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| Dies ist eine durchaus übliche Verfahrensweise. ABER: rechtens ist das nicht. |
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#3
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| Also zurückfordern, denn es entbehrt ja jeder gesetzlichen grundlage. |
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#4
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| Außer es war immer wegen der selben Krankheit, ich glaube, dann läuft die 6-Wochen-Frist weiter. |
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#5
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| Nein es waren unterschiedliche Krankheiten. Sie haben jetzt die 4 Tage die über den 30 Tagen waren, berechnet und einbehalten. |
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