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Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten.

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  #1  
Alt 16.11.2011, 11:49
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Registriert seit: 16.11.2011
Beiträge: 3
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Folgender Fall :

Meine Frau arbeitet als geringfügig Beschäftigte bei einer Reinigungsfirma.
Bei der letzten Abrechnung fehlte ein höherer Betrag bei der Auszahlung.
Ca. 70€. Auf Nachfragen bei der Firma wurde ihr erklärt:

Da sie im letzten Jahr insgesamt mehr wie 30 Tage Krank gemeldet war, werde sich die Firma einen Teil der Lohnfortzahlung zurückholen.

Jetzt meine Frage: Ist dieses rechtens. Im Arbeitsvertrag steht nichts davon.

Vielleicht hat ein anderer User ja schon ähnliche Erfahrung gemacht.
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  #2  
Alt 16.11.2011, 12:04
Benutzerbild von WalterWinter
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Beiträge: 2.191
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Dies ist eine durchaus übliche Verfahrensweise.

ABER: rechtens ist das nicht.
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  #3  
Alt 16.11.2011, 12:09
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Beiträge: 3
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Also zurückfordern, denn es entbehrt ja jeder gesetzlichen grundlage.
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  #4  
Alt 16.11.2011, 17:36
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Beiträge: 2.743
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Außer es war immer wegen der selben Krankheit, ich glaube, dann läuft die 6-Wochen-Frist weiter.
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  #5  
Alt 16.11.2011, 17:43
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Registriert seit: 16.11.2011
Beiträge: 3
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Nein es waren unterschiedliche Krankheiten. Sie haben jetzt die 4 Tage die über den 30 Tagen waren, berechnet und einbehalten.
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