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Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten.

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  #1  
Alt 23.02.2010, 08:43
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Beitrag Geldwertervorteil nach 2Jahren?

Hallo, ich bin seid 1.1.08 vertraglich angestellt als Hausmeister. Ich selbst habe mich um die Berechnung des GWV sofort im ersten Monat gekümmert und meinem Arbeitgeber vorgelegt. Er hat aber bis Dez. 2009 nicht reagiert und will jetzt im Nachhinein mir den den GWV im Dez.2009 nachwirkend für das ganze Jahr 2009 im Dezember abziehen (1800€ brutto). Ich bin ein wenig verwirrt und scheue eigentlich den weg zum Anwalt. Was darf er nachträglich von mir einvordern?
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  #2  
Alt 28.02.2010, 20:57
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Zitat:
Zitat von jamaica1973 Beitrag anzeigen
Hallo, ich bin seid 1.1.08 vertraglich angestellt als Hausmeister. Ich selbst habe mich um die Berechnung des GWV sofort im ersten Monat gekümmert und meinem Arbeitgeber vorgelegt. Er hat aber bis Dez. 2009 nicht reagiert und will jetzt im Nachhinein mir den den GWV im Dez.2009 nachwirkend für das ganze Jahr 2009 im Dezember abziehen (1800€ brutto). Ich bin ein wenig verwirrt und scheue eigentlich den weg zum Anwalt. Was darf er nachträglich von mir einvordern?
Ich muss mich nochmal in erinnerung rufen. Leider habe ich noch keine Antwort bekommen. Oder bin ich hier im Falschem Forum?
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  #3  
Alt 15.03.2010, 15:30
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Beiträge: 704
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Dein Arbeitgeber ist doch im Rahmen der Abrechnung der Steuern und Sozialabgaben verpflichtet, solche Angaben zum geldwerten Vorteil zu machen. Wenn er das schuldhaft nicht getan hat, dann müßte dein Arbeitgeber eigentlich dafür haften!
Andererseits - den geldwerten Vorteil hast Du gehabt!!
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arbeitgeber vergisst gwv

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