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| Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten. |
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#1
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| Hallo, ich bin seid 1.1.08 vertraglich angestellt als Hausmeister. Ich selbst habe mich um die Berechnung des GWV sofort im ersten Monat gekümmert und meinem Arbeitgeber vorgelegt. Er hat aber bis Dez. 2009 nicht reagiert und will jetzt im Nachhinein mir den den GWV im Dez.2009 nachwirkend für das ganze Jahr 2009 im Dezember abziehen (1800€ brutto). Ich bin ein wenig verwirrt und scheue eigentlich den weg zum Anwalt. Was darf er nachträglich von mir einvordern? |
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#2
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| Zitat:
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#3
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| Dein Arbeitgeber ist doch im Rahmen der Abrechnung der Steuern und Sozialabgaben verpflichtet, solche Angaben zum geldwerten Vorteil zu machen. Wenn er das schuldhaft nicht getan hat, dann müßte dein Arbeitgeber eigentlich dafür haften! Andererseits - den geldwerten Vorteil hast Du gehabt!! |
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