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Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten.

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  #1  
Alt 20.09.2009, 11:10
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Beitrag Darf der Arbeitgeber meine Papiere einbehalten wenn ich gekündigt habe?

Ich hatte bei meinem letzten Arbeitgeber ein Darlehen und habe in der Darlehenslaufzeit den Arbeitsplatz gekündigt, weil ich ein besseres angebot bekommen habe. Jetzt kann ich den restlichen Darlehensbetrag nicht auf einmal bezahlen. Mein Ex-Arbeitgeber will aber die Summe auf einmal haben ansonsten rückt er meine Papiere( Lohnsteuerkarte, Arbeitszeugnis usw.) nicht raus. Ist das Rechtens?
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  #2  
Alt 20.09.2009, 20:13
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Was sagt denn der Darlehnsvertrag für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
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  #3  
Alt 21.09.2009, 15:33
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Der Darlehensvertrag sagt aus bei Kündigung alles zahlen! Aber man darf doch die Papiere nicht einbehalten. Sind doch mein Eigentum und ich brauche ja die Steuerkarte für meinen neuen Arbeitgeber!
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  #4  
Alt 21.09.2009, 17:21
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Beiträge: 4.005
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Der Arbeitgeber hat wegen etwaigen Ansprüchen gegen den Arbeitnehmer kein Zurückbehaltungsrecht. Er muß dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte in jedem Fall aushändigen, denn sie dienst dem öffentlichen Interesse. Der Anspruch auf Herausgabe der Arbeitspapiere kann vom Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten verfolgt werden. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts kann der Arbeitnehmer ggf. eine Ersatz-Lohnsteuerkarte bei der Gemeinde beantragen.

Allerdings kann der Arbeitgeber ggfs. Schadensersatzansprüche geltend machen weil das Darlehen nicht vertragsgemäß zurückgezahlt wurde.

Ich würde versuchen eine gütliche Einigung herbeizuführen.
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