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| Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten. |
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#1
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| Nehmen wir mal folgenden Fall an: Frau B., 45 Jahre, ist als Teilzeitkraft (60%) bei einem bundesweit tätigen Unternehmen der Gesundheitsbranche beschäftigt. Dort wurde sie vor fast 3 Jahren mit einem befristeteten Arbeitsvertrag eingestellt, der zwischenzeitlich bereits ein Mal verlängert wurde. Nun liegt ihr ein Vertrag vor, indem ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach Ablauf des bisherigen Vertrages zum 31.3.2012 zum zweiten Mal verlängern will. Bei den ersten beiden Verträgen wurde als Sachgrund "Vertretung von Frau M." genannt, im neuen Vertrag ist ein anderer Sachgrund aufgeführt ("Vertretung von Frau Z."). Der Arbeitgeber unterhält in der Stadt Arbeitsstätten an drei verschiedenen Standorten. In diesem Jahr wurde Frau B. bereits - je nach Arbeitsbedarf – an einem zweiten Standort eingesetzt (z.T. tageweise, z.T. auch über mehrere Wochen hintereinander). 1. Ist der geänderte Befristungsgrund überhaupt zulässig? 2. Gilt Frau B. durch ihren Einsatz an wechselnden Standorten bereits als sog. "Springer", was allgemein als Grund dafür angesehen werden könnte, dass gar kein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, sondern ein unbefristetes? 3. Welche Verhaltensweise wäre Frau B. zu empfehlen? Vielen Dank für jede Antwort! |
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#2
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| Könnte der Arbeitgeber nicht per 31.3.2012 den Vertrag einfach auslaufen lassen? Frau B. wäre dann frei in ihrer Entscheidung bezüglich der weiteren beruflichen Zukunft. |
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#3
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| 1.)Da in diesem Fall ein Sachgrund (Vertretung eines anderen AN) vorliegt, ist die Befristung erst mal zulässig. Ohne Vorliegen eines Sachgrundes wäre eine kalendermäßige Befristung nur bis zu einer Dauer von zwei Jahren und einer dreimaligen Verlängerung in dieser Zeit zulässig. 2.)Wenn Frau B. laut ihrem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich nur einem Standort zugeordnet ist, ist es auch legitim wenn sie an einem Zweitem eingesetzt wird.Sie ist dann kein Springer im üblichen Sinne, da diese ausschliesslich dort arbeiten wo jemand fehlt 3.) Ich persönlich würde das Gespräch zum AG suchen. Wenn sie sich in den drei Jahren beruflich bewährt hat, vielleicht sogar mit hoher Einsatzbereitschaft und wenigen Krankentagen ein sehr verlässlicher AN ist, würde ich mit diesen positiven Argumenten in Verhandlung für einen unbefristeten Arbeitsvertrag gehen. Da Sie leider nicht genau beschreiben in welcher Stellung sich Frau B. in der Gesundheitsbranche befindet, kann ich nicht beurteilen, welchen "Marktwert" sie hat. (u.U. die beste Argumentationsgrundlage ) |
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#4
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| Zitat:
das interessiert mich nun aber mal ganz besonders und ich möchte dich bitten ausführlich zu antworten: Wie ermittelst du den "Marktwert" eines Menschen? anabell PS: Meine Tochter hat hellblondes Haar blond und (es ist schon eine Weile her) ich hatte mal das Angebot bekommen, sie gegen 24 Kamele zu tauschen...
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#5
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| T'schuldigung, hatte mich verlesen. Mit dem 31.3.2012 - das steht ja erst noch zur Debatte. Das heißt, es geht jetzt darum, einen neuen (befristeten) Vertrag abzuschließen, oder ... es halt bleiben zu lassen. Hab' ich's so richtig verstanden? |
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#6
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| Anabell, ich denke, der 'Marktwert' soll hier die Wertigkeit im Arbeitsmarkt deklarieren. |
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#7
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| Sorry, meine Formulierung war nicht ganz geschickt gewählt, WalterWinter hat es treffender formuliert. Ich nehme mir natürlich nicht das Recht generell den Wert eines Menschen zu beurteilen. Es gibt besonders im Gesundheitswesen ,durch den enormen Fachkräftemangel, zur Zeit sehr gute Möglichkeiten in Bezug auf Stellen und Gehälter zu verhandeln. Um Superblock eventuell einen genaueren Tip geben zu können, ist hilfreich zu wissen, ob es sich um eine Fachkraft handelt. |
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#8
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| Hallo Superblock, zur Rechtslage siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...bfg/gesamt.pdf Zitat:
ich vermute selbiges. Trotzdem stellt sich mir die Frage, wie Sonne2010 den "Marktwert" eines Menschen ermitteln will, wobei ich nicht allein die Formulierung als unglücklich benennen möchte, sondern ich mir vielmehr darüber Gedanken mache: - Superblock stellt einen "gedachten" Fall zur Streitdebatte - Fragestellung sind die Rechtsgrundlagen und eine Verhaltensempfehlung für die AN Sonne2010 will anhand der "...Stellung von Frau B. in der Gesundheitsbranche..." ihren "Marktwert" beurteilen. Die Wertigkeit eines Arbeitnehmers am Arbeitsmarkt definiert sich nicht allein durch Qualifikation, jetzige Stellung oder seinen Erfahrungswerten. Hierzu ist weit mehr erforderlich! Eine Fernbeurteilung würde ich eher in die Astrologie einordnen. anabell @sonne2010: habe deinen letzten Beitrag erst eben nach Freigabe meines Beitrages lesen können.
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... Geändert von anabell (24.11.2011 um 19:09 Uhr) Grund: Nachtrag |
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#9
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| sonne war 16 Minuten schneller als Du ... Und ich jetzt eine Minute langsamer als DU Geändert von WalterWinter (24.11.2011 um 19:11 Uhr) Grund: Anfügung |
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#10
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| Um eventuelle Debatten über meinen letzten Satz und deren Formulierung zu beenden, bitte ich , ihn einfach zu ignorieren. Auch wenn es sich um einen gedachten Fall handelt, war die Fragestellung nach der Verhaltensweise in so einer Situation. Und da genau knüpfe ich an...wenn der AN sich im Unternehmen wohlfühlt, die Arbeitsbedingungen stimmen und das Gehalt in Ordnung ist, sprich es "passt", dann lohnt es sich mit guten Argumenten ins Gespräch zu gehen und für eine Entfristung zu verhandeln. |
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