Zitat:
Zitat von WalterWinter Demnach könnte also jetzt kurzfristig der neue Vertrag unterschrieben werden, um dann nachträglich diesen auf dem Klagewege in einen unbefristeten umwandeln zu lassen... |
Hallo Superblock,
da muss ich WalterWinter Recht geben.
nach einer kurzen Unterredung mit einem befreundeten Anwalt (leider nicht Arbeitsrecht) kann ich hier nur folgendes weiterleiten:
Da Fr.B. bisher nur 2 befristete Arbeitsverträge hatte und dieser dritte einen anderen Sachgrund zum Gegenstand hat, ist derzeitig nicht von einem Kettenvertrag auszugehen.
Frau B. ist anzuraten den neuen befristeten Arbeitsvertrag einzugehen.
1. Es sichert Fr. B. ihren Arbeitsplatz.
2. Es ensteht für Fr.B. kein Hinderungsgrund sich anderweitig auf dem Arbeitsmarkt zu orientieren.
3. Unter Hinzuziehung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht ist zu prüfen ob die Befristung rechtsunwirksam sein könnte und wenn dem so ist, ist beim Arbeitsgericht Entfristungs-Klage zu erheben.
Gruß anabell
@Walter: Einen Versuch ist es allemal wert!