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| Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten. |
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#1
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| Wie lange kann ich noch nach meiner eigenen Kündigung ein Arbeitszeugnis fordern? Kann ich dann immer ein einfaches Zeugnis erwarten oder kann es auch ein ausführliches sein? |
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#2
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| Hi, das hängt davon ab, wo und wie lange Du beschäftigt warst. Auch für eine Zeugnis gelten evntuelle tarifvertragliche Ausschlussfristen. |
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#3
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| Na ja, es waren etwas mehr als 2 Jahre. Und ich habe es versäumt, nach meiner Kündigung das abzufordern. Ist nun auch schon ein Jahr her... |
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#4
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| Hi, es spricht nichts dagegen, in einem normal höflich gehaltenen Schreiben eine Zeugnis zu erbitten. Die Betonung liegt auf "Bitte", denn fordern dürfte nach so langer Zeit schwierig sein. Bevor Du ernsthaft erwägen solltest, ein Zeugnis noch einzuklagen, wären einige weitere Infos nötig; deshalb versuche es erst mal im Guten. |
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| Stichworte |
| arbeitszeugnis, kündigung |
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