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| Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten. |
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#1
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| Hallo, ich erwähnte es schon einmal, als Subtext im Unterforum "Schulden und Privatinsolvenz": mein Arbeitsvertrag läuft nun am 24.01.2012 aus (dies hat der Arbeitgeber bereits schriftlich bestätigt). Nun ist meine Frage, auf was habe ich rechtlich wirklich noch Anspruch, und inwieweit muss mein Arbeitgeber dem nachkommen? Zur Erläuterung: ich bin seit dem 25.10.2011 schon durchgehend krank geschrieben und auch weiterhin, bis zu diesem Stichtag, dem 24.01.2012. Auf Grund dessen ergibt sich für mich noch ein Resturlaub von ca. 11 Tagen aus 2011 und aus 2,5 Tagen (bin mir hier aber nicht sicher, ob es so gerechnet wird) vom Januar 2012. Das heißt ja nun nichts anderes, als dass mein Arbeitgeber mir diesen Urlaub auszahlen muss, weil ich ihn auf Grund meiner Krankschriebung nicht nehmen konnte. Liege ich da richtig, mit meiner Schlussfolgerung? Ich bitte hier um eine möglichst genaue Erklärung, nur für den Fall, dass ich mit meinem Arbeitgeber dieses Thema diskutieren muss. Mein zweites Problem, welches ich mit meinem Arbeitgeber habe, betrifft die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Und zwar Folgendes; laut Gesetz sollte ja der Arbeitsgeber bis zu 6 Wochen den Lohn im Krankheitsfall weiter bezahlen, oder? Und ab Woche 7 der Arbeitsunfähigkeit, gehen die Zahlungen über die Krankenkasse weiter. Nun, auf Grund dieser Fakten, habe ich die Befürchtung, dass mein Arbeitgeber diese Regelung evtl. frei interpretiert. Zum besseren Verständnis: ich habe meine Unterlagen mal durchgesehen und mir meine letzte Lohnabrechnung mal sehr genau angesehen. So, diese besagt nun, ich habe für den Monat November die volle Lohnfortzahlung bekommen. Dieses bestätigte mir auch zuständige Dame in der Personalverwaltung meines Arbeitsgeber, als ich dort im Dezember 2011 anrufen musste, um nach dem Verbleib meiner Gehaltsabrechnung zu fragen. Und im selben Atemzug sagte sie, dass dies meine letzte Lohnabrechnung sei und dass ich danach kein mehr zu bekommen hätte, halt wegen dem Krankengeldbezug. Nur leider ergibt sich da ein Diskrepanz für mich, denn ich habe erstmals Krankengeld ab dem 06.12.2011 erhalten. Was nach meinem Verständnis eine Lücke von 5 Tagen offen lässt. An der Stelle wäre nun meine Frage: Muss mein Arbeitgeber diese 5 Tage vom Dezember 2011 noch bezahlen? Habe ich einen Anspruch darauf? Und wenn ja, wie mache ich ihn geltend? Ich hoffe, hier gibt es einen, oder mehrere Experten, die mir mit fundierten Ratschlägen helfen können. Denn ich möchte zwar im Guten mit meinem Arbeitgeber auseinandergehen, jedoch möchte kein Geld verschenken, welches mir wirklich zusteht. Und hoffe ich, dass ich meine Fragen verständlich erklären konnte und bedanke mich im voraus, für hilfreiche Unterstützung. |
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#2
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| Hallo chrissi1980, zu Frage 1: siehe hier §7 Abs. 4 BUrlG BUrlG - Einzelnorm zu Frage 2: Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt für 42 Tage. Wenn aber wegen derselben Erkrankung oder einer Erkrankung, welche im Zusammenhang mit der vorherigen Erkrankung steht, es nach Arbeitsfähigkeit zu einer erneuten Arbeitsunfähigkeit kommt, werden die Tage addiert. Kann es sein, dass du im Jahr 2011 bereits vor dem 25.10.11 arbeitsunfähig warst? Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#3
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| Zitat:
![]() Ich war anfang Oktober 2011 mal zwei Tage krank geschrieben, hatte aber definitiv nichts mit meiner aktuellen Erkrankung zu tun gehabt. Sprich, ich bin nach den zwei Tagen wieder gesund geschrieben gewesen und habe danach bis einschließlich 24.10. gearbeitet. Also so gesehen, sollten die ersten zwei Tage ja nicht berücksichtigt werden. |
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