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Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten.

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  #1  
Alt 17.12.2009, 13:04
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Beiträge: 12
Standard Arbeitgeber verlangt Rückzahlung der Lohnfortzahlung bei Krankheit !?

Nu hab ich ein Problem der besonderen Art.
Ich arbeite als LKW Fahrer - ein Fahrer hatte mich auf dem Hof angegriffen und ich setzte mich zur Wehr - es kam zur Krankschreibung auf beiden Seiten. Ich habe der Form halber eine Anzeige erstattet die jedoch mangels öffentlichem Interesse nicht weiter verfolgt wurde - mein Gegner hat auch eine Anzeige gemacht - ein Ergebnis steht noch aus.
Nun habe ich von meinem Arbeitgeber ein Schreiben bekommen das ich bis zum 06.01.2010 die im Rahmen der Lohnfortzahlung entstandenen effektiven Lohnkosten erstatten soll - ich war Krankgeschrieben vom 06.11 bis zum 20.11.09. Darf - kann er das ? Wenn ja auf welcher Grundlage ?
Wie kann ich mich wehren ? Ich wurde angegriffen und habe mir beim abwehren den Rücken verrenkt - nun soll ich dafür zahlen ? - Was tun ?
Danke
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  #2  
Alt 17.12.2009, 14:39
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Beiträge: 5.834
Standard

Entgeltfortzahlungsgesetz:

§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

"(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen."

Der AG geht offenbar von deiner Schuld aus.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 17.12.2009, 22:05
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Beiträge: 2.743
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Zumal über die Anzeige ja noch nicht entschieden ist, es also durchaus sein kann.
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  #4  
Alt 18.12.2009, 14:48
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Registriert seit: 08.12.2009
Beiträge: 12
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Danke - das reicht erst mal denke ich - werde berichten wie es zu Ende geht
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  #5  
Alt 01.06.2010, 15:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2009
Beiträge: 12
Standard Klage bekommen

So nun habe ich eine Klageschrift bekommen, Termin am 15,06,10.
Zwischenzeitlich wurde ich per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt - ich habe Einspruch eingelegt da ich mich wirklich nur verteidigt habe - ich bin unverschuldet in diese Situation geraten.
Mein Arbeitgeber fordert von mir die Differenz nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) vom fortzuzahlenden Arbeitsentgeld welche nicht durch die Krankenkasse abgedeckt ist.
Text: "Die geltend gemachten Kosten sind durch den Beklagten arbeitsvertragswirdrig verursacht worden und mitthin zu erstatten. Jedenfalls hat die Klägerin einen Anspruch aus § 812 BGB de der beklagte in dem oben genannten Abwesenheitszeitraum,wegen schuldhaft herbeigefürter Arbeitsunfähigkeit keinen Lohnfortzahlungsanspruch nach § 3 Entgeldfortzahlungsgesetz innehat"
Was tun ?
Danke
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  #6  
Alt 04.06.2010, 14:38
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Beiträge: 12
Standard Anwalt per PKH ?

kann man im Arbeitsrecht einen Anwalt nehmen und dafür PKH beantragen ? und auch bewilligt bekommen ?
- Netto 1420 verheiratet - Frau ohne Einkommen
Danke
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  #7  
Alt 04.06.2010, 19:40
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
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Zitat:
Zitat von Berotec Beitrag anzeigen
kann man im Arbeitsrecht einen Anwalt nehmen und dafür PKH beantragen ? und auch bewilligt bekommen ?
- Netto 1420 verheiratet - Frau ohne Einkommen
Danke
schau mal hier, kann aber auch nur ein darlehen werden
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  #8  
Alt 04.06.2010, 21:08
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Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
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Nach einem Strafverfahren gegen ihn, bei dem er verurteilt wurde, sehe ich nicht mehr viel Chancen.
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  #9  
Alt 05.06.2010, 13:50
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
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Zitat:
Zitat von alida Beitrag anzeigen
Nach einem Strafverfahren gegen ihn, bei dem er verurteilt wurde, sehe ich nicht mehr viel Chancen.
Zitat:
Zitat von Berotec Beitrag anzeigen
Zwischenzeitlich wurde ich per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt - ich habe Einspruch eingelegt da ich mich wirklich nur verteidigt habe - ich bin unverschuldet in diese Situation geraten.
Strafverfahren gegen Ihn?

scheint doch noch offen zu sein, kann ja auch eine Verurteilung mit einem höheren (anderem) Strafmass werden oder ein Freispruch -
die Bandbreite ist wohl wieder offen.
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