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| Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten. |
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#1
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| Hallo, mein Arbeitgeber hat kürzlich angekündigt, sich das Recht vorzubehalten zukünftig bei betrieblicher Notwendigkeit Mehrarbeit bei vollem Freizeitausgleich anzuordnen. Mir ist schon klar, dass der Gesetzgeber dieses dem Arbeitgeber auch unter bestimmten Umständen gestattet. In diesem Zusammenhang interessiert mich jedoch, ob der Arbeitgeber bei mir, der ich mich noch für ein weiteres Jahr bei 15h/Woche in Elternzeit befinde. auch anordnen kann. Ich habe meine Elternzeit extra auf das Minimum reduziert und hätte arge Schwierigkeiten die Betreuung meiner Kinder derzeit anders zu gewährleisten. Vielen Dank für Eure Unterstützung. Gruß, papa99 |
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#2
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| Ich denke mal, dass bei 'angeordneter Mehrarbeit' eigentlich bei fast jedem Arbeitnehmer Folgeprobleme verschiedenster Art auftauchen. Sei es, dass eine Fahrgemeinschaft nicht eingehalten werden kann etc. oder andere feste Termine. Dies bei jedem Einzelnen zu berücksichtigen, dürfte wohl schwierig sein ... |
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#3
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| Mehrarbeit ? Wikipedia "Eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden oder Mehrarbeit ergibt sich in der Regel nur aufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag."
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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| Stichworte |
| elternzeit, mehrarbeit, überstunden |
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