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| Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten. |
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#1
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| Ich weis wenn ich als Arbeitslsoser irgdendwo arbeite ist es unerheblich das ich alles überall melde. Aber wenn ich nicht Sorge dafür trage das der Betireb bei dem ich arbeite mich nirgdnwo anmeldet, kann ich trotzdem wegen Schwarzarbeit belangt werden. Ist es umgekehrt genauso. also ein Betrieb,Verein stellt einen Arbeitslosen ein, medet ihn bei der Minijobzentrale und so an, aber der Arbeitslsose meldet den Verdienst nciht beim ob Center. Macht sich der Betrieb auch strafbar oder nicht. Kann der Betrieb, Verein der Strafbarkeit aus dem Weg gehen in dem er vorsorglich selbst den Verdienst des Arbeitslsosen ans Job Center gibt oder ist es nicht notwendig. Angela |
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#2
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| Wenn der Betrieb Dich nicht anmeldet, wird der Betrieb bestraft, wenn es rauskommt. Für Meldungen beim Jobcenter bist Du als Hilfeempfänger zuständig und wirst bei Nichteinhaltung belangt.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Also kann es dem Betireb egal sein ob sich der HE beim Job Center zwecks Job beim Job center meldet? Aber was Deine andere Aussage betrifft: Zitat:
Wenn ich aber Deiner Aussage folge, braucht es den HE nicht zu interessieren ob der Betrieb meine Tätigkeit anmeldet? Mich als HE hat nur zu interessieren das ich alles melde. Würdest Du mir das hier auch noch mal bestätigen? Angela |
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#4
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| In der Regel weißt Du ja gar nicht, dass der Betrieb Dich nicht gemeldet hat.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Ich hab mir das mal so ins Stammbuch geschrieben:Wenn es nur um den Vordruck geht, ist der Betrieb lediglich verpflichtet, diesen wahrheitsgemäß auszufüllen. Wird der Betrieb direkt von der Behörde angefragt, so gibt es rechtliche Regelungen zur direkten Auskunftspflicht des Betriebes. Es kommt also m.E. immer darauf an, wer wird von der behörde direkt angesprochen; bzw. wer hat welche direkte (!) Beziehung zur Behörde; und somit Auskunfst- und Informationspflichten. |
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