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| Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten. |
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#1
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| Hallo, Ich habe folgendes Problem: Zur Zeit befinde ich mich in einer Vollzeitmaßnahme die auch auf Vollzeit vergütet wird, laut Vertrag handelt es sich dabei um eine 35 Stunden Woche, die Maßnahme läuft nun seit August und wird in ca. 6 Wochen beendet sein, mehr als die Hälfte ist also "rum". Das Problem hierbei ist jetzt, das dem Träger der Maßnahme nach 8 Wochen "auffällt", das es eigentlich 39 Stunden sein müssten und möchte nun den Vertrag ändern, da die Teilnehmer der Maßnahme zu viel Geld bekommen haben, was ja laut unterschriebenem und gültigen Vertrag so nicht stimmt, denn da heißt es 35 Stunden und Summe X und nicht Stundenlohn X. Das wäre ja so weit noch irgend wie akzeptabel, wenn es jetzt nicht heißen würde das die Stunden, die laut Träger zu wenig gemacht wurden, nachgeholt werden sollen. Bei 8 Wochen und 4 fehlenden Stunden pro Woche wären das ja immerhin schon 32 Stunden. Ich habe jetzt gesagt, ich unterschreibe erst einmal gar nichts, der Vertrag lag auch dem Jobcenter vor, wurde von dort genehmigt (dem Träger gegenüber). Ich bekomme noch ergänzende Leistungen vom Jobcenter, falls das eine Rolle spielt. Wie verhalte ich mich jetzt? Und ist es überhaupt rechtens den Vertrag zu ändern und die "versäumten" Stunden nachzuarbeiten? Was passiert wenn ich auf den unterschriebenen Vertrag verweise und sage das ich mit einer Änderung nicht einverstanden bin? Liebe Grüße T. |
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#2
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| Hi, es wäre zunächst wichtig, zu wissen, um was für eine Maßnahme es sich handelt und wer Träger ist. Soweit es nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen geht, ist klar, dass der Vertrag so gilt wie er geschlosen wurde und erst recht keine Verpflicchtung zur Nacharbeit begründet werden kann. |
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#3
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| Träger ist die Arbeiterwohlfahrt und soll den Neustart in das Berufsleben erleichtern, geht 4 Monate lang und besteht aus 4 Praktika. |
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#4
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| Hi, ich sehe keine rechtliche Verpflichtung, von dem Vertrag abzurücken, d.h. die Arbeiterwohlfahrt muss den Irrtum ausbaden. Inwieweit Du für die restliche Zeit Entgegenkommen zeigst, ist dann eher ein Frage des Fingerspitzengefühls, z.B. solltest Du prüfen, ob die AWO für spätere berufliche Zusammenhänge für Dich wichtig ist. |
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#5
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| Danke für deine Antwort ![]() Da schon vorher komische Sachen gelaufen sind (Seiten wurden aus dem bereits unterschriebenen Vertrag ausgetauscht) sehe ich es nicht ein denen irgend wie entgegen zu kommen |
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#6
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| Hallo nochmal, Wie ich gerade in einem Anruf erfahren habe, geht die Änderung wohl von Seiten des Jobcenters aus, es soll von 35 Stunden auf 45 (!!!) erhöht werden bei gleich bleibendem Lohn. Ändert doch aber nichts an meinem Recht auf den bestehenden Arbeitsvertrag zu verweisen, oder? |
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#7
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| Hi, eine Maßnahme mit dem Umfang von 45 Stunden dürfte ohne weiteres rechtswidrig sein, zumal aus dem Versuch einer rückwirkenden Erhöhung folgt, dass es dafür auch keine sachliche Notwendigkeit gibt. |
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#8
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| Zitat: ... Da schon vorher komische Sachen gelaufen sind (Seiten wurden aus dem bereits unterschriebenen Vertrag ausgetauscht) sehe ich es nicht ein denen irgend wie entgegen zu kommen ...Ich gehe mal davon aus, dass du den Vertrag bei dir im Originaltext vorliegen hast. Also dürfte der Träger schlecht damit fahren, wenn er behauptet, einen Vertrag mit 39 Arbeitsstunden zu besitzen. Das wäre dann eine Fälschung. Und das wiederum kann dann Folgen haben. Zitat: ... Wie ich gerade in einem Anruf erfahren habe, geht die Änderung wohl von Seiten des Jobcenters aus, es soll von 35 Stunden auf 45 (!!!) erhöht werden bei gleich bleibendem Lohn. ... Von wem kam denn überhaupt der Anruf ??? Da geht wohl jemand auf Dummfang. Denn, was angeblich die Änderung von seitens des JC auf 45 Stunden/Woche anbelangt, das geht, wenn überhaupt, nur schriftlich. Mit Begründung des Änderungsantrages. Dann kann weiter darüber geredet werden. Zudem würde ich beim Vermittler mal nachfragen, ob das überhaupt stimmt. Falls es dann doch so sein sollte, wie gesagt: Auf schriftliche Form bestehen. Anderenfalls bräuchte man sonst keine Worte weiter darüber verlieren. Es bleibt bei der bisherigen Verfahrensweise bzw. bei dem zur Zeit gültigen Vertrag.
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