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Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten.

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  #1  
Alt 11.11.2011, 16:37
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Unglücklich Abmahnung

Hallo,

mir wurde heute mündlich eine Abmahnung angedroht, die wahrscheinlich nächste Woche zu einer schriftlichen Abmahnung führt.
Die angebliche Problematik:
Ich bin als Verkaufsleiter in einen Verkaufsraum eines Großhändlers beschäftigt. Wir bieten innerhalb unserer Geschäftszeiten einen Abholservice für unsere gelisteten Geschäftskunden an. Da es hin und wieder bei Stammkunden vorkommt, dass es ihnen nicht möglich war bis zum Ladenschluss ihre Bestellte Ware abzuholen (durch Stau oder sonstiges), kam ich zum Entschluss eine mündliche Vereinbarung mit dem Inhaber einer KFZ-Werkstatt, der bei uns im Hause als Mieter ansässig ist zu treffen, dass bei Voranmeldung die Kunden bei ihm die Waren abholen können, da die Werkstatt 1,5 Stunden länger geöffnet ist. Die Kunden nehmen diesen Zusätzlichen Service natürlich dankend entgegen – nur mein Chef aus irgendwelchen Gründen (die mir bis dato nicht genannt wurden) nicht.

Selbstverständlich habe ich alles Gemäß Organisation-Anweisung per Lieferschein dokumentiert. Sogar ein Unterschriebenes Duplikat auf Erhalt der Ware habe ich bei den max. 8-10 Fällen. Der beschriebene Ablauf funktioniert bis jetzt tadellos! Es ist auch keine Ware verloren gegangen. Auch keine verärgerten Kunden. Das Gegenteil ist der Fall. Und das Angaschmo zwischen mir und der Werkstatt ist zudem noch für meinen Arbeitgeber kostenlos!

Ich sehe mein Verhalten absolut nicht als pflichtwidrig an!

Falls ich eine Abmahnung erhalten sollte, ist diese überhaupt rechtens?
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  #2  
Alt 11.11.2011, 16:43
Benutzerbild von Fate
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Beiträge: 401
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Zitat:
Zitat von jennifer26 Beitrag anzeigen


Und das Angaschmo




öhm, ja.....


die Frage ist, hast du deine Kompetenzen überschritten?
Falls ja, dürfte es durchaus gerechtfertigt sein.
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  #3  
Alt 11.11.2011, 16:57
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Registriert seit: 10.11.2010
Beiträge: 673
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Hi,

in einem solchen Fall kann m.E. nur abgewartet werden. In einer Abmahnung muss ausgeführt werden, worin denn das pflichtwidrige Verhalten liegt. Falls dann immer nicht nachvollziehbar ist, welche Pflicht verletzt sein soll oder der Vorwurf sachlich falsch ist, empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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  #4  
Alt 11.11.2011, 17:47
Benutzerbild von WalterWinter
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Warte erst mal ab, ob ein Schrieb kommt. Dann erst kannst Du Dir anschauen, welche Argumentation Dein Chef sich zusammengebaut hat.
In der Regel scheitert (bei kleineren Unternehmen) es hier schon am 'in Worte fassen' und das Ding verläuft im Sande.
Als Verkaufsleiter muss man Dir nämlich gewisse Kompetenzen automatisch zugestehen.
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  #5  
Alt 11.11.2011, 18:45
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Generell sollte man sich aber nicht den Arbeitsanweisungen des Chefs einfach widersetzen, sondern wenn nötig das Gespräch suchen und auch darlegen wieso und warum Deine gewählte Option besser ist, als dieseinige.
Wenn er es dennoch nicht will, dass die Ware woanders zwischengelagert wird, muss er m.M.n. auch einfach mit der Konsequenz leben, dass Kunden u.U. abwandern.

Solltest Du trotzdem weiterhin, obwohl es eine anderslautende Anweisung gibt, weiterhin die Ware bei der KFZ-Werkstatt abgeben, ist das m.W.n. abmahnwürdig.
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  #6  
Alt 12.11.2011, 07:30
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Danke für eure antworten.

Habe die ganze Nacht wegen dieser Geschichte nicht so Recht schlafen können.

Den Abholservice habe ich sofort eingestellt. Allerdings nutzen das noch andere Kollegen von anderen Abteilungen.

Sie sind auf mich gekommen, da ich es u.a. in einem Bericht meinem direkten Vorgesetzten berichtet hatte, dass wir diesen Zusätzlichen Service bei Notfällen seit neusten anbieten.

So kam erst die Lawine ins Rollen...
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  #7  
Alt 12.11.2011, 07:34
Benutzerbild von WalterWinter
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Ich weiß nicht, ob Du auch heute arbeiten musst.
Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass Dein Chef, nach 'einer Nacht drüber schlafen' die Angelegenheit nicht mehr so dramatisch sieht - und er also mit sich reden lässt.
Ich hoffe mal.
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  #8  
Alt 15.11.2011, 15:39
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Kam denn schon etwas heraus bei der Sache? Ich empfinde deine Schilderung der Situation jetzt auch nicht als unangemessen, ist ja eher das Gegenteil, Kundenservice...komischer Chef.
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