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Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten.

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  #1  
Alt 04.07.2011, 14:44
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Beiträge: 1
Frage 400-Euro-Job - Krankenversicherung

Hallo! Ich war vom 01.12.10 bis zum 01.05.11 arbeitslos und habe am 02.05. einen 400-Euro-Job angefangen Die Arbeitsagentur hat mich überall abgemeldet also auch bei der Krankenkasse. Die meint jetzt, daß ich mich bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil mit meinen beiden Kindern über meinen zukünftigen Ex-Mann familienversichern lassen muß - wer will das schon. Anschließend müßte ich uns zwangs- bzw. freiwillg versichern lassen, was mich für uns drei 143,51 Euro monatlich kosten soll. Bei 400 Euro eine schöne Summe. Jetzt hab ich hier gelesen, daß man bei einem 400-Euro-Job von der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung befreit ist. Was genau heißt das und was muß ich dafür berücksichtigen. Dann mach ich das nämlich gleich so. Wär schön, wenn mir dazu jemand Genaueres sagen könnte!
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  #2  
Alt 04.07.2011, 14:55
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.985
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Du bist nicht befreit. Es bezahlt halt nur niemand die Beiträge (z. B. das Arbeitsamt oder ein Arbeitgeber).

Hast du jetzt vorher ALG 1 oder ALG 2 erhalten? Wieviel Stunden in der Woche arbeitest du für die 400 Euro? Und wieso stellt dein Chef dich nicht für 401 Euro an, dann wärest du ganz normal versichert... Außerdem wären die Pauschalabgaben für den Chef sogar niedriger.

Turtle
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  #3  
Alt 05.07.2011, 06:47
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.576
Standard

Zitat:
Jetzt hab ich hier gelesen, daß man bei einem 400-Euro-Job von der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung befreit ist.
Wo steht das?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #4  
Alt 05.07.2011, 06:54
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.834
Standard

Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Wo steht das?
Für den Unkundigen im § 7 SGB V. Der Irrtum besteht darin, dass zwar der Mini-Job versicherungsfrei ist, aber für die Person selbst trotzdem Versicherungspflicht besteht.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #5  
Alt 05.07.2011, 07:14
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.576
Standard

Jepp...versicherungsfrei ist nicht gleichzusetzen mit versicherungsBEfreit!

Ich dachte, es gab hier auf der Seite irgendwo eine Falschauskunft, deswegen die Nachfrage. Handelt sich aber anscheinend nur um ein Verständnisproblem.
__________________
Grüsse,

Mandy

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Stichworte
krankenversicherung, minijob, versicherungen

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