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Arbeitsrecht allgemein Hier geht es um die arbeitsrechtlichen Themen, etwa Abmahnung, Arbeitsvertrag, Versetzung und vieles mehr. Der Kündigung ist ein eigenes Unterforum vorbehalten.

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  #1  
Alt 04.06.2009, 20:52
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Standard 4 mal befristeter Arbeitsvertrag

Ich schieldere erst mal meine Geschichte:
Ich hab am 13.01.2008 angefangen bei Kaiser's zu arbeiten. An der Kasse als Aushilfskraft. Seit dem hab ich da ohne unterbrechung gearbeitet und immer nach einem halben Jaht nin neuen halbjährigen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen, am 13.6.2009 bin ich also 1,5 Jahre da. Heute hab ich einen neuen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen. In diesem steht:"Die Parteien sind sich darüber einig, dass auf Basis des Aushilfevertrages vom 10.1.2008 das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der darin vereinbarten Befristung erneut befristet bis zum 13.1.2010 gemäß TzBfG fortgesetzt wird."
Exakt das gleiche steht in den anderen Verträgen die ich von Kaiser's erhalten habe.

Meine Fragen:
Nach meinem Wissen und dem was ich im Internet(auf dieser Seite) gelesen habe darf man nur drei mal befristet eingestellt werden, außer es liegen Gründe dafür vor. Wie erfahre ich ob es Gründe für die erneute Befristung gibt?
Weiter habe ich gelesen, dass man eine drei Wochen Frist einhalten muss, wenn man vor dem Arbeitsgericht klagen will. Wann beginnt diese Frist am 13.6.2009 oder am 12.1.2010?
Sollte ich den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder ehr noch nicht?

Normalerweise bekommen die Aushilfen bei Kaiser's nach der zweiten Verlängerung keinen neuen Vertrag mehr, da das dehnen zu teuer ist.

Vielen Dank, Klauskleber
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  #2  
Alt 05.06.2009, 06:39
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Beiträge: 2.743
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Das kommt drauf an, warum befristet ist. Ich weiß nicht, wie es im Einzelhandel ist, aber öD z.B. kann auch öfter befristet werden, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt. Beispielsweise Mutterschaftsvertretung für Frau X, Krankheit des Herrn Y. Es gibt Leute, die seit über 10 Jahren auf diese Weise immer wieder nur befristete Verträge bekommen. Und das ist leider rechtens. Diese Gründe müßten im Arbeitsvertrag stehen.

Wobei ein befristeter Vertrag ja wohl immer noch besser ist als gar keiner. Also ich würde erstmal unterschreiben und mir dann einen anderen Job suchen.
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  #3  
Alt 06.06.2009, 10:54
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Also wenn da keine Gründe stehen gibt es auch keine richtig? wenn beginnt die deri wochenfrist?
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  #4  
Alt 06.06.2009, 12:21
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Beitrag

Zitat:
Zitat von Klauskleber Beitrag anzeigen
Ich schieldere erst mal meine Geschichte:
Ich hab am 13.01.2008 angefangen bei Kaiser's zu arbeiten. An der Kasse als Aushilfskraft. Seit dem hab ich da ohne unterbrechung gearbeitet und immer nach einem halben Jaht nin neuen halbjährigen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen, am 13.6.2009 bin ich also 1,5 Jahre da.

Meine Fragen:
Nach meinem Wissen und dem was ich im Internet(auf dieser Seite) gelesen habe darf man nur drei mal befristet eingestellt werden, außer es liegen Gründe dafür vor. Wie erfahre ich ob es Gründe für die erneute Befristung gibt?

Vielen Dank, Klauskleber
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.

Tja ich lese das ein bißchen anders. So wie ich das sehe, dürfte das die letzte Verlängerung für Dich sein. (2 Jahresfrist erfüllt, ebenso die dritte Verlängerung erfüllt); soweit nicht im Tarifvertrag was anderes geregelt ist.

Was die 3 Wochen angeht, so bin ich mir nicht sicher, ob dies auf dich anwendbar ist. Es geht doch bei den drei Wochen um die Frist der Klageeinreichung gegen eine Kündigung. Zu diesem Punkt kann ich Dir leider nicht helfen.
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  #5  
Alt 07.06.2009, 20:15
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Beiträge: 9
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Ja das klingt richtig. Danke!

Mals sehn was in einem halben jahr ist.
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